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Hauptstadt: Gitega
Burundi (ISO-Code: BI) liegt in Ostafrika und grenzt an Ruanda, Tansania und die Demokratische Republik Kongo. Politisch ist das Land eine präsidiale Republik mit zentralisierten Verwaltungsstrukturen. Das Klima ist tropisch mit ausgeprägten Regen- und Trockenzeiten sowie milden Temperaturen in den Hochlagen. Wirtschaftlich stützt sich Burundi vor allem auf Landwirtschaft, insbesondere Kaffee- und Teeanbau, während Industrie und Dienstleistungen nur begrenzte Bedeutung haben. Das Land ist stark importabhängig für Energie, Maschinen, Lebensmittel und Konsumgüter. Aufgrund der Binnenlage und fehlender Seezugänge ist Burundi auf Transitwege über die Häfen von Tansania und Kenia angewiesen. Die Landeswährung ist der Burundi-Franc (BIF), der den Zahlungsverkehr und Handel innerhalb der Region erleichtert. Im Aussenhandel spielen Nachbarstaaten sowie internationale Märkte eine zentrale Rolle. Logistisch sind Strassen und Grenzübergänge entscheidend für den Transport von Waren und die Anbindung an regionale Lieferketten. Burundi gilt als ressourcenarmes Binnenland mit wachsender Bedeutung für den ostafrikanischen Handel.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Afrika. Je nach Zielland können Dokumentenanforderungen, Vorabfreigaben und lokale Abläufe stark variieren.
Zollbehörde
Office Burundais des Recettes (OBR)Import-System
EAC-Zollunion mit gemeinsamem Aussenzolltarif (CET 0/10/25); Single Customs Territory; elektronische Abfertigung über OBR auf Basis des EAC Customs Management Act (EACCMA).
Export-System
Ausfuhrabwicklung über die OBR im EAC-Rahmen; Einzeldeklaration und Ursprungsnachweise für EAC- und COMESA-Präferenzen. Hauptexporte Kaffee und Tee unterliegen Qualitätskontrollen.
Einfuhrsteuer / MwSt
EAC-Ursprungszeugnis und COMESA Certificate of Origin für Präferenzzölle im regionalen Handel; Burundi ist Mitglied von EAC, COMESA und AfCFTA.
Einfuhrkontrollen und Verbote u.a. für Waffen, Betäubungsmittel und gefährliche Stoffe; Genehmigungspflichten für Pharma und Agrarinputs. Devisenkontrollen der Zentralbank (BRB).
Keine aktiven EU-Sanktionslistungen mehr (EU strich alle Einträge im Sept. 2025); US-Programm 2021 beendet, UK 2024 aufgehoben. Nationale Kontrollen für Waffen und strategische Güter.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Lange Transitzeiten und hohe Kosten über Zentral- und Nordkorridor; Grenzformalitäten und Umschlag am Hafen Bujumbura als Engpässe; Devisenknappheit erschwert Importe.
Tropische Regenzeiten (etwa Feb-Mai und Okt-Dez) können Strassen und den Seetransport auf dem Tanganjikasee beeinträchtigen.
Stand 2026-06-21: Hafen Bujumbura wird seit 2023 modernisiert (AfDB/EU, rund 79 Mio. EUR); Flughafen BJM seit 2024 im Ausbau. Geplanter SGR-Korridor TZ-BI-DRC.
Stand: 2026-06-22
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Zuständig ist das Office Burundais des Recettes (OBR), die Zoll- und Steuerverwaltung Burundis. Sie fertigt im Rahmen der EAC-Zollunion ab und nutzt elektronische Systeme; deklariert wird üblicherweise über zugelassene Zollagenten.
Der Regelsatz der Mehrwertsteuer (TVA) beträgt 18 Prozent. Ein ermässigter Satz von 10 Prozent gilt für bestimmte Nahrungs- und Agrarprodukte. Zusätzlich fällt im EAC-Aussenzolltarif Einfuhrzoll von 0, 10 oder 25 Prozent an.
Nein, Burundi ist ein Binnenland ohne Meereszugang. Der wichtigste Hafen ist der Binnenhafen Bujumbura am Tanganjikasee. Überseeische Importe und Exporte laufen über die Seehäfen Daressalam (Tansania) und Mombasa (Kenia).
Burundi nutzt vor allem den Zentralkorridor nach Daressalam, den Nordkorridor nach Mombasa und den Südkorridor nach Mpulungu (Sambia). Rund 80 Prozent des Aussenhandels laufen über den Hafen Bujumbura und diese Korridore.
Burundi ist Mitglied der East African Community (EAC) mit gemeinsamem Aussenzolltarif sowie von COMESA und AfCFTA. Für Präferenzzölle im regionalen Handel sind EAC- oder COMESA-Ursprungsnachweise erforderlich.
Nein. Die USA beendeten ihr Sanktionsprogramm 2021, das Vereinigte Königreich hob seine Massnahmen 2024 auf, und die EU strich im September 2025 alle Einträge von ihrer Burundi-Sanktionsliste.
Der einzige internationale Flughafen ist Bujumbura Melchior Ndadaye International (BJM). Er ist Burundis Haupttor für Luftfracht und wird seit 2024 ausgebaut; einziger Cargo-Abfertiger ist die SOBUGEA.
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