SM · SMR
Von Italien umschlossene Enklave; italienabhÀngige Logistik
Hauptstadt: San Marino
Kurzprofil
San Marino (ISO-Code: SM) ist eine der kleinsten Republiken der Welt und liegt in SĂŒdÂeuropa, vollstĂ€ndig von Italien umschlossen, nahe der AdriakĂŒste bei Rimini. Politisch ist es eine parlamentarische Republik mit zwei Capitani Reggenti als StaatsoberhĂ€uptern. Das Klima ist mediterran-kontinental mit milden Wintern und warmen Sommern. Wirtschaftlich stĂŒtzt sich San Marino auf Finanzdienstleistungen, Tourismus, Kleingewerbe sowie die Herstellung von Keramik, PrĂ€zisionsinstrumenten und Möbeln. Logistisch verfĂŒgt das Land ĂŒber keine eigenen SeehĂ€fen, FrachtflughĂ€fen oder einen aktiven Bahnanschluss und wickelt seinen gesamten Aussenhandel ĂŒber italienische Knoten ab (Rimini, Bologna, Ravenna, Ancona). Seit 1991 besteht eine Zollunion mit der EU; die LandeswĂ€hrung ist der Euro (EUR), obwohl San Marino kein EU-Mitglied ist. Statt einer Mehrwertsteuer erhebt das Land die Imposta monofase als einstufige Einfuhrsteuer.
ErwÀhnte LÀnder
Zollbehörde
Ufficio Tributario (Repubblica di San Marino)Import-System
Zollunion mit der EU seit 1991 (ohne Kohle und Stahl). Einfuhr ĂŒber das italienische bzw. EU-Zollgebiet mit Unionsversandverfahren T2/T2 SM ĂŒber NCTS.
Export-System
Ausfuhr ĂŒber das EU-Zollgebiet; Warenstatus per T2L/T2 SM nachgewiesen. Keine prĂ€ferenzielle Ursprungsregelung (nicht-prĂ€ferenzielle Zollunion).
Einfuhrsteuer / MwSt
Zollunion ohne PrÀferenzursprung: massgeblich ist der zollrechtliche Unionswarenstatus (T2L/T2 SM), kein prÀferenzieller Ursprungsnachweis wie EUR.1 nötig.
Es greifen im Wesentlichen die EU-Verbote und -BeschrĂ€nkungen (Waffen, Dual-Use, Arten- und KulturgĂŒterschutz). Keine bekannte abweichende eigene Verbotsliste.
Ăber die EU-Zollunion gelten faktisch die EU-Aussenhandelsregeln; Dual-Use- und Sanktionskontrollen erfolgen v.a. an den EU-Aussengrenzen ĂŒber das italienische Zollgebiet.
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr internationale Sendungen nach Europa. Je nach Zielland (z.B. Zollunion, Einfuhrumsatzsteuer, Produktvorschriften) können AblĂ€ufe und Dokumente variieren.
Hinweis: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/ĂŒbergreifende Quellen. LĂ€nderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergĂ€nzt.
Hauptrisiko ist die vollstÀndige AbhÀngigkeit von italienischer Infrastruktur (HÀfen, FlughÀfen, Strassen). Verzögerungen entstehen v.a. durch EinfuhrformalitÀten (T2/Monofase), nicht durch eigene EngpÀsse.
Mediterran-kontinentales Klima; im Winter gelegentlich Schnee und GlÀtte in den Höhenlagen (Monte Titano, 749 m), sonst geringe wetterbedingte Logistikrisiken.
Anbindung ĂŒber die Superstrada Rimini-San Marino an die A14; Luftfracht ĂŒber Rimini und Bologna, Seefracht ĂŒber Ravenna, Rimini und Ancona. Kein eigener Bahnanschluss (historische Linie stillgelegt).
Stand: 2026-06-28
Operative Hinweise â kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Quellenangaben ohne GewĂ€hr. FĂŒr rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Ja. Trotz Zollunion mit der EU ist San Marino ein eigenes Steuergebiet. Waren reisen mit einem Unionsversandpapier (T2/T2 SM) und werden bei einem zugelassenen Spediteur zur Einfuhr angemeldet; dabei fÀllt die Imposta monofase an.
San Marino erhebt keine MwSt, sondern die einstufige Imposta monofase auf den Einfuhrwert. Der Standardsatz betrĂ€gt 17 Prozent; fĂŒr bestimmte Waren gelten ermĂ€ssigte SĂ€tze (z.B. 2 Prozent auf Lebensmittel, 1 Prozent auf Betriebsmittel).
Nein. Das Land hat weder einen Frachtflughafen noch einen Seehafen. Luftfracht lĂ€uft ĂŒber Rimini und Bologna, Seefracht ĂŒber die AdriahĂ€fen Ravenna, Rimini und Ancona.
Ăber die Superstrada SS72 Rimini-San Marino, die an die Autostrada A14 (Adriatica) anschliesst. Ein eigener Bahnanschluss besteht nicht; die historische Linie nach Rimini wurde stillgelegt.
Nein. Die Zollunion mit der EU ist nicht prÀferenziell. Massgeblich ist der zollrechtliche Unionswarenstatus (T2L/T2 SM); ein PrÀferenznachweis wie EUR.1 ist nicht erforderlich.
Der Euro (EUR). San Marino nutzt den Euro ĂŒber ein WĂ€hrungsabkommen mit der EU und prĂ€gt eigene EuromĂŒnzen, ist aber kein EU-Mitglied.
Mit grossem Abstand Italien. Ăber das umschliessende italienische Gebiet lĂ€uft praktisch der gesamte Waren-, Strassen-, See- und Luftfrachtverkehr; weitere wichtige Partner sind Deutschland und Frankreich.
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