Das deutsche Verkehrsministerium und DB InfraGO haben den Plan für grosse Streckensanierungen überarbeitet. Für die Jahre 2027 bis 2031 sind nun 13 statt bisher 21 Korridorsanierungen vorgesehen. Die gemeinsame Mitteilung vom 9. Oktober nennt als Ziel mehr Verlässlichkeit beim Bauen und beim laufenden Bahnverkehr.
Bei einer Korridorsanierung werden Arbeiten auf einer wichtigen Bahnstrecke gebündelt. Für den Güterverkehr ist dabei vor allem entscheidend, wann die Strecke gesperrt wird und welche Umleitungen nutzbar bleiben. Weniger Sanierungen im betrachteten Zeitraum bedeuten deshalb nicht automatisch freie Fahrt oder weniger Einschränkungen auf jeder einzelnen Relation.
Zum überarbeiteten Konzept gehören stabilere Umleitungsstrecken und eine stufenweise Inbetriebnahme. Aus Sicht der Dispo ist das ein wichtiger Punkt: Ein Zug kann nur dann sinnvoll ausweichen, wenn die Ersatzstrecke für seine betrieblichen Anforderungen geeignet ist. Die grundsätzliche Ankündigung ersetzt den konkreten Fahrplan des beauftragten Bahnunternehmens jedoch nicht.
Verlader sollten bestehende Transportpläne deshalb mit ihren Bahnpartnern abgleichen. Besonders bei festen Produktionsfenstern oder Hafenanschlüssen lohnt sich eine genaue Rückfrage. Welche Abfahrten bleiben bestehen? Welche Laufzeit wird während der Baustelle angeboten? Sind Anschlusszüge und Terminalöffnungszeiten darauf abgestimmt?
Für Speditionen empfiehlt sich ausserdem eine klare Trennung von bestätigten Bauzeiten und längerfristigen Planungen. Kunden brauchen belastbare Angaben für ihre nächste Sendung. Eine politische oder betriebliche Zielsetzung für mehrere Jahre lässt sich nicht einfach als Lieferzusage übernehmen.
Bei empfindlichen Warenströmen kann eine zusätzliche Ausweichlösung sinnvoll sein. Das kann eine andere Bahnverbindung oder ein Strassenabschnitt sein. Ob diese Lösung nötig und wirtschaftlich ist, hängt vom jeweiligen Auftrag ab. Die neue Planung gibt Anlass zum Nachrechnen, aber keine Grundlage für pauschale Aussagen über künftige Verspätungen oder zusätzliche Kosten.
