Das Landgericht München I hat in zwei Verfahren zum Lkw-Kartell konkrete Preisschäden geschätzt. Die Urteile vom 21. Oktober betreffen zwei Bauunternehmen, die Fahrzeuge unter anderem von MAN und Daimler gekauft hatten. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Bei schweren Daimler-Lkw setzte das Gericht den Schaden auf 3,7 Prozent des Nettopreises an, bei mittelschweren auf 4,2 Prozent. Bei MAN waren es 5 Prozent für schwere und 1 Prozent für mittelschwere Fahrzeuge. Für einen 1997 gekauften Lkw lehnte das Gericht einen Anspruch ab, weil es einen Schaden nicht für wahrscheinlich hielt.
Für Fuhrparkbetriebe ist das ein weiterer Anhaltspunkt bei der Aufarbeitung alter Fahrzeugkäufe. Eine automatische Gutschrift folgt daraus jedoch nicht. Ob ein eigener Kauf betroffen ist, muss anhand des einzelnen Vorgangs und des jeweiligen Verfahrens geprüft werden.
Wer Ansprüche bereits verfolgt, sollte das Urteil mit der beauftragten Rechtsvertretung besprechen. Hilfreich sind sauber geordnete Kaufbelege, Fahrzeugdaten und Unterlagen zu bestehenden Klagen oder Vergleichen. Die Prozentwerte allein reichen für eine Forderung nicht aus. Für die Buchhaltung gilt deshalb: Eine mögliche spätere Zahlung gehört erst dann in die verbindliche Finanzplanung, wenn ihr konkreter Stand geklärt ist.
