Die Wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz reagiert auf den Engpass bei Protein-Futtermitteln. Ab dem 1. September 2026 dürfen Unternehmen begrenzte Mengen aus den Pflichtlagern beziehen.
Der Bund spricht von einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung. Einfach erklärt bedeutet dies: Die vorgeschriebene Lagermenge darf vorübergehend unterschritten werden. Bis spätestens Ende Februar 2027 können höchstens 20 Prozent des gesamten Bestands bezogen werden. Das entspricht knapp 16’000 Tonnen.
Die Pflichtlager gehören nicht dem Bund, sondern den beteiligten Unternehmen. Der Bund schreibt jedoch vor, welche Waren und Mengen gelagert werden müssen. Die Vorräte an Proteinträgern sollen normalerweise den Schweizer Bedarf für zwei Monate decken.
Der Engpass liegt laut Bund nicht bei der verfügbaren Ware. Auf dem Weltmarkt sind genügend Proteinträger vorhanden. Problematisch sind die Transportwege durch Europa und in die Schweiz. Wegen des Niedrigwassers können Schiffe auf Rhein und Donau nur noch mit stark reduzierter Ladung fahren. Teilweise ist eine Fahrt gar nicht mehr möglich.
Gleichzeitig werden mehr Waren auf Bahn und Strasse verschoben. Dort sind freie Kapazitäten jedoch ebenfalls begrenzt. Schweizer Importeure schaffen es deshalb momentan nicht, genügend Ware ins Land zu bringen.
Besonders wichtig ist Sojaschrot. Dabei handelt es sich um einen eiweissreichen Rückstand aus der Herstellung von Sojaöl. Die Schweiz ist bei Sojaschrot fast vollständig auf Importe angewiesen. Eingesetzt wird es vor allem in der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung.
Sollte sich die Versorgung weiter verschlechtern, könnte Wirtschaftsminister Guy Parmelin per Verordnung auch grössere Mengen oder das gesamte Pflichtlager zum Bezug freigeben. Dieser Schritt ist aber noch nicht beschlossen.

