EFTA-Indonesien CEPA – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.efta.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile unter dem EFTA-Indonesien CEPA besagt, dass bestimmte Teile eines Fahrzeugs, die in einem EFTA-Mitgliedstaat hergestellt werden, nicht verändert werden dürfen, um von den Zollvergünstigungen des Abkommens zu profitieren.
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