China–Schweiz FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.chinafreetrade.com/FTA_China_Switzerland
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des China-Schweiz FTA besagt, dass Waren, die innerhalb des Freihandelsabkommens eingetragene Ursprungswaren sind, ohne wesentliche Veränderung in ihrem Zustand gehandelt werden müssen.
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