EFTA–Chile FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.efta.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass die Ursprungsbezeichnung von Bekleidungsprodukten, die unter dem EFTA-Chile Freihandelsabkommen eingeführt werden, während des Transports und der Lagerung unverändert bleiben muss.
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