Freistellung bei Korruptionsverstößen
Quelle: https://www.oecd.org/corruption/
Eine Freistellung bei Korruptionsverstößen bezeichnet die rechtliche oder politische Befreiung einer Person oder Organisation von der Strafverfolgung oder von Sanktionen im Zusammenhang mit Korruptionsverstößen, häufig im Austausch für Kooperation, Meldung von Missständen oder als Bestandteil eines Compliance-Programms.
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