Freistellung bei Zollansprüchen
Quelle: https://www.zoll.de
Freistellung bei Zollanspruechen bezeichnet die Befreiung einer Person oder Partei von der Verpflichtung, Zollabgaben, Steuern oder sonstige zollrechtliche Ansprüche gegenüber dem Zollamt zu entrichten oder geltend zu machen. Sie erfolgt in der Regel durch eine behördliche Entscheidung oder Freigabe und bedeutet, dass der Zoll unter bestimmten Voraussetzungen keine weiteren Forderungen mehr gegen den Berechtigten erhebt.
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