ECOWAS-Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.ecowas.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen der ECOWAS-Präferenzregelung besagt, dass Textilien, die unter diese Regelung fallen, in ihrer Substanz nicht verändert werden dürfen, um weiterhin als Ursprungswaren anerkannt zu werden.
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