COMESA Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.comesa.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass textile Produkte, die unter dem COMESA-Abkommen hergestellt oder verarbeitet werden, ohne wesentliche Änderungen im Produktionsprozess innerhalb des betreffenden Landes für die Präferenzbehandlung qualifiziert sind.
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