GT · GTM
Agrarexporteur und zentralamerikanisches Transitland mit Häfen am Pazifik und an der Karibik
Hauptstadt: Guatemala-Stadt
Kurzprofil
Guatemala (ISO-Code: GT) liegt in Mittelamerika und grenzt an Mexiko, Belize, Honduras und El Salvador, mit Küsten am Pazifik und der Karibik. Politisch ist das Land eine präsidiale Republik mit entwickelnden demokratischen Institutionen und anhaltenden Herausforderungen bei Korruption, Gewalt und Rechtsstaatlichkeit. Das Klima ist vielfältig, von tropisch an den Küsten über gemässigt in den Hochlandregionen bis zu feuchtheissen Bedingungen im Tiefland. Wirtschaftlich spielt Guatemala eine wichtige Rolle in Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen, wobei Kaffee, Bananen, Zucker und Textilien zentrale Exportgüter darstellen. Der Aussenhandel ist für die Wirtschaft zentral, Exporte generieren Einnahmen, während das Land bei Treibstoff, Maschinen und Konsumgütern stark importabhängig ist. Strategisch wichtige Häfen wie Puerto Quetzal und Puerto Barrios sowie ein gut ausgebautes Strassen- und Schienennetz sichern die Transit- und Logistikfunktion für regionale und internationale Lieferketten. Die Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), der stabile wirtschaftliche Transaktionen und Handel ermöglicht. Guatemala profitiert von seiner geographischen Lage als Bindeglied zwischen Nord- und Südamerika sowie als Knotenpunkt im mittelamerikanischen Handel. Infrastruktur, politische Entwicklung und exportorientierte Wirtschaft stärken die logistische und wirtschaftliche Bedeutung des Landes.
Erwähnte Länder
Begriffe im Glossar
Import-System
Einfuhr elektronisch über DUCA-D (Drittländer) bzw. DUCA-F (zentralamerikanischer Ursprung); FYDUCA in der Zollunion mit Honduras und El Salvador. Abwicklung durch SAT-Aduanas.
Export-System
Ausfuhr über die DUCA (Declaración Única Centroamericana) der SAT; FYDUCA für Lieferungen innerhalb der Zollunion Guatemala-Honduras-El Salvador.
Einfuhrsteuer / MwSt
EU-Abkommen: EUR.1 oder registrierter Ausführer (REX). CAFTA-DR und EFTA: Ursprungserklärung. Innerhalb Zentralamerikas: DUCA-F.
Genehmigungspflichten u.a. für Waffen und Munition, Agrochemikalien, Arzneimittel sowie Lebens-, Pflanzen- und Tierprodukte (MAGA/Gesundheitskontrollen). Kulturgüter geschützt.
Keine UNO-Sanktionen gegen Guatemala. Als UNO-Mitglied setzt es UNSR-Sanktionen um; keine eigene Dual-Use-Kontrollliste. Bei US-Technologie gelten Reexportregeln (EAR).
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Amerika. Je nach Zielland können zusätzliche Sicherheits-/Vorabmeldungen, Lizenz-/Produktanforderungen oder Broker-Prozesse gelten.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Veraltete Hafentechnik und begrenzte Tiefgänge führen zu Engpässen. Korruption und Bürokratie verlängern Abfertigungszeiten. Reformprojekt für eine nationale Hafenbehörde 2026 in Arbeit.
Atlantische Hurrikansaison Juni bis November (Karibikküste); Regenzeit Mai bis Oktober mit Erdrutschen; seismische Aktivität und aktive Vulkane (Fuego) am Pazifischen Feuerring.
Hafenumschlag 2025 plus 11 Prozent auf rund 1,12 Mio. Container. Geplante Ley de Autoridad Portuaria soll Quetzal, Santo Tomás und Barrios bündeln und Konzessionen ermöglichen.
Stand: 2026-06-23
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Die IVA beträgt 12 Prozent und wird auf den CIF-Wert zuzüglich Einfuhrzoll erhoben (Decreto 27-92). Es ist der niedrigste Mehrwertsteuersatz Zentralamerikas. Quelle: SAT (portal.sat.gob.gt).
Importe und Exporte werden elektronisch über die DUCA (Declaración Única Centroamericana) der SAT abgewickelt: DUCA-D für Drittländer, DUCA-F für zentralamerikanischen Ursprung. In der Zollunion mit Honduras und El Salvador gilt die FYDUCA.
Guatemala gehört zu CAFTA-DR (USA, seit 2006) und dem Zentralamerikanischen Gemeinsamen Markt. Weitere Abkommen bestehen mit der EU, der EFTA (inkl. Schweiz), Mexiko, Chile, Kolumbien, Panama, Peru und Taiwan.
Rund 96 Prozent des Aussenhandels laufen über Puerto Quetzal am Pazifik sowie Santo Tomás de Castilla und Puerto Barrios an der Karibik. 2025 wurden rund 1,12 Mio. Container umgeschlagen (plus 11 Prozent).
Im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung eines registrierten Ausführers (REX). Für CAFTA-DR und EFTA genügt eine Ursprungserklärung.
Es bestehen keine UNO-Sanktionen gegen Guatemala. Das Land setzt als UNO-Mitglied UNSR-Sanktionen um und hat keine eigene Dual-Use-Kontrollliste. Bei US-Technologie sind die US-Reexportregeln (EAR) zu beachten.
Die atlantische Hurrikansaison dauert von Juni bis November und kann die Karibikküste treffen. Die Regenzeit Mai bis Oktober bringt Erdrutsche; zudem bestehen Erdbeben- und Vulkanrisiken (Vulkan Fuego).
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: