Die EU-Kommission will weitere Massnahmen gegenüber Importen aus China vorschlagen. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach dem EU-Gipfel am 16. Oktober an. Reuters berichtete darüber am selben Tag.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nannte Chemikalien, Kunststoffe und Ferrolegierungen als Bereiche, auf die sich die EU konzentrieren sollte. Ferrolegierungen sind Metallmischungen, die unter anderem bei der Stahlherstellung verwendet werden. Damit sind mögliche Schwerpunkte genannt; ein neuer pauschaler Zoll auf diese Waren ist durch die Meldung nicht belegt. (Quelle: Reuters bei StreetInsider)
Zusätzlich sprach von der Leyen über ein Instrument, mit dem der Zugang zum EU-Binnenmarkt schneller begrenzt werden könnte. Für Dezember kündigte sie einen Vorschlag gegen die Abhängigkeit von einzelnen Quellen bei wichtigen Lieferungen an. Diese Vorhaben müssen sauber auseinandergehalten werden.
Für Zollagenten und Importeure ist deshalb jetzt vor allem die Vorbereitung sinnvoll. Welche Tarifnummern und chinesischen Ursprungswaren betreffen das eigene Sortiment? Welche Lieferungen sind bereits bestellt? Wo bestehen vertragliche Spielräume bei zusätzlichen Kosten? Konkrete Zollanmeldungen dürfen erst anhand tatsächlich geltender Vorschriften geändert werden. Für mögliche neue Beschränkungen braucht es den veröffentlichten Rechtsakt mit Warenumfang, Ausnahmen und Beginn. Bis dahin sollten Unternehmen Szenarien rechnen, aber keine erfundenen Zollsätze in ihre Angebote übernehmen.