Bei der Verzweigung Luterbach sind im Oktober vier nächtliche Rampensperrungen vorgesehen. Das Bundesamt für Strassen, kurz ASTRA, hat die Arbeiten am 6. Oktober angekündigt. Sie gehören zum Ausbau zwischen Luterbach und Härkingen und zur Vorbereitung der Baustelle auf den Winterbetrieb. Es geht um einzelne Fahrbeziehungen, nicht um eine durchgehende Vollsperrung der A1.
In der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober ist die Rampe Solothurn–Zürich betroffen. Vom 13. auf den 14. Oktober folgt Solothurn–Bern. Die Verbindung Zürich–Solothurn wird vom 18. auf den 19. Oktober gesperrt. Bern–Solothurn folgt vom 19. auf den 20. Oktober. Die Zeiten sind jeweils 20 bis 5 Uhr.
Bei schlechter Witterung kann die jeweilige Sperrung um eine Nacht verschoben werden. ASTRA kündigt signalisierte Umleitungen an. Damit sollte die Dispo auch den möglichen Ausweichtermin im Blick behalten. Eine einmal gespeicherte Route oder ein älterer Baustellenhinweis reicht kurz vor der Fahrt nicht aus.
Für Transporteure ist vor allem die Fahrtrichtung entscheidend. Die Sperrung einer Rampe bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Verbindungen an der Verzweigung unterbrochen sind. Wer einen konkreten Auftrag prüft, sollte daher Herkunft, Ziel und geplante Durchfahrtszeit gemeinsam betrachten.
Bei Fahrten in der Nacht müssen ausserdem die allgemein geltenden Fahrverbote und gegebenenfalls vorhandene Bewilligungen berücksichtigt werden. Die Baustellenmeldung schafft keine zusätzliche Fahrerlaubnis. Für zulässige Fahrten können Umwege dennoch die geplante Ankunft und verfügbare Fahrzeit beeinflussen.
Verlader sollten betroffene Abholungen und frühe Zustellungen mit ihrem Transportpartner abstimmen. Ein kurzer Hinweis an Lager und Empfänger kann helfen, wenn die vereinbarte Ankunft angepasst werden muss. Eine feste zusätzliche Fahrzeit nennt ASTRA nicht. Der notwendige Puffer muss deshalb anhand der konkreten Umleitung und Verkehrslage geplant werden.
