Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG, hat den elektronischen Zolltarif Tares per 1. Oktober 2026 aktualisiert.
Für Zollagenten ist das ein klassischer Termin, bei dem man bestehende Stammdaten nicht blind weiterverwenden sollte. Das heisst aber nicht, dass nun jede Tarifnummer oder jeder Zollansatz geändert wurde.
Tares enthält neben den eigentlichen Tarifnummern auch Hinweise zu Bewilligungen, Abgaben, Präferenzansätzen und weiteren Massnahmen. Änderungen können deshalb einzelne Warenbereiche betreffen, ohne dass der ganze Tarif umgebaut wird.
Wer regelmässig dieselben Artikel verzollt, sollte bei kritischen Positionen kurz gegenprüfen. Besonders sinnvoll ist das bei Waren, bei denen Bewilligungen, landwirtschaftliche Abgaben, Verbote oder besondere Einfuhrbestimmungen eine Rolle spielen.
Auch bei automatisierten Zollsystemen sollte man schauen, ob die aktuellen Stammdaten eingespielt wurden. Das BAZG hat im September zudem aktualisierte e-dec-Tarifstammdaten bereitgestellt.
Für die Praxis gilt: Wenn eine Deklaration plötzlich andere Plausibilitätsmeldungen zeigt oder ein Ansatz nicht mehr zum Vormonat passt, nicht einfach wegklicken. Erst Tares prüfen, danach weiterarbeiten.
Das ist kein spektakuläres Thema, aber genau solche kleinen Änderungen sorgen im Tagesgeschäft gerne für unnötige Rückfragen.
