Die US-Zollpolitik wechselt derzeit fast schneller, als Spediteure und Zollagenten ihre Stammdaten aktualisieren können.
Seit dem 22. Juli 2026 gilt für einen grossen Teil der Waren mit Ursprung Brasilien ein zusätzlicher US-Zoll von 25 Prozent. Grundlage ist Section 301 des US-Handelsgesetzes. Diese Regel erlaubt Gegenmassnahmen gegen Handelspartner, deren Praktiken von den USA als unfair oder diskriminierend eingestuft werden.
Der Zoll gilt grundsätzlich für brasilianische Waren, enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Rohstoffe, Pharmawaren, zivile Luftfahrtprodukte und Waren, die bereits unter einzelne Section-232-Zölle fallen. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Ursprungsland, sondern die genaue US-Zolltarifnummer.
Für bereits verschiffte Waren gibt es eine enge Transitregel. Die Ware muss vor dem 22. Juli um 00:01 Uhr US-Ostküstenzeit auf das letzte Transportmittel verladen worden sein. Zusätzlich muss die Einfuhr spätestens vor dem 29. Juli um 00:01 Uhr erfolgen. Nur dann kann die Ausnahme genutzt werden.
Gleichzeitig läuft am 24. Juli um 00:01 Uhr der allgemeine Section-122-Zuschlag von 10 Prozent aus. Dieser Zoll wurde am 24. Februar für maximal 150 Tage eingeführt. Ohne Verlängerung durch den US-Kongress endet die Rechtsgrundlage automatisch.
Für brasilianische Waren entsteht damit eine spezielle Übergangsphase: Am 22. und 23. Juli können der alte Zuschlag von 10 Prozent und der neue Brasilien-Zoll von 25 Prozent gleichzeitig anfallen. Ab dem 24. Juli fällt der Section-122-Anteil nach heutigem Stand weg.
Was danach kommt, ist noch offen. Die US-Handelsvertretung USTR hat bereits neue Section-301-Zölle gegen 60 Volkswirtschaften vorgeschlagen. Vorgesehen sind je nach Land 10 oder 12,5 Prozent. Auch die Schweiz gehört zum Verfahren und würde nach dem bisherigen Vorschlag in die Gruppe mit 12,5 Prozent fallen. Diese Zölle sind aber noch nicht in Kraft.
Genau hier liegt das Problem für die Praxis: Ankündigung, Vorschlag, Beschluss und tatsächliches Inkrafttreten werden in vielen Meldungen vermischt. Wer mit veralteten Informationen kalkuliert, riskiert falsche Einstandspreise und Nachbelastungen.
