Freistellung bei Vergleichskosten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenvergleich
Maßnahme, bei der eine Partei von der Übernahme oder Berücksichtigung der Kosten befreit wird, die im Rahmen eines Kostenvergleichs zwischen Angeboten oder Alternativen entstehen. Zweck ist oft, den Beschaffungsprozess zu erleichtern, wenn die Kostenbewertung standardisiert oder bereits durch andere Vorgaben abgedeckt ist.
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