ML · MLI
Binnenstaat / Transitkorridor Westafrika / Goldexporteur
Hauptstadt: Bamako
Kurzprofil
Mali (ISO-Code ML) ist ein Binnenstaat in Westafrika und seit den MilitĂ€rputschen von 2020 und 2021 von einem Ăbergangsregime unter Junta-FĂŒhrer Assimi GoĂŻta regiert. Das Klima ist ĂŒberwiegend trocken bis halbtrocken mit ausgeprĂ€gter Regen- und Trockenzeit. Wirtschaftlich stĂŒtzt sich das Land auf Landwirtschaft, Bergbau (vor allem Gold) und Dienstleistungen und ist stark importabhĂ€ngig, besonders bei Treibstoffen, Nahrungsmitteln und IndustriegĂŒtern. Mali gehört zur Westafrikanischen Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion (UEMOA) mit dem CFA-Franc (XOF) und einer TVA von 18 Prozent; 2025 trat es zusammen mit Burkina Faso und Niger aus der ECOWAS aus und bildet die Allianz der Sahelstaaten (AES). Als Binnenstaat ist Mali auf die SeehĂ€fen der NachbarlĂ€nder angewiesen, vor allem Dakar und Abidjan, ĂŒber die der Grossteil des Aussenhandels per Lkw lĂ€uft. Der Fluss Niger und die Bahnlinie nach Dakar haben nur untergeordnete Bedeutung. Trotz infrastruktureller und sicherheitspolitischer Herausforderungen bleibt Mali ein wichtiges Transitland fĂŒr die Handelsvernetzung der Region.
ErwÀhnte LÀnder
Zollbehörde
Direction Générale des Douanes (DGD)Import-System
SYDONIA World; UEMOA-Zollkodex mit gemeinsamem Aussenzolltarif (TEC 0/5/10/20 Prozent). ZusÀtzlich AES-SolidaritÀtsabgabe 0,5 Prozent auf Importe ausserhalb der AES (seit 28.3.2025).
Export-System
Elektronische Abfertigung ĂŒber SYDONIA World bei der DGD; Ausfuhren grundsĂ€tzlich von der TVA befreit.
Einfuhrsteuer / MwSt
UEMOA-Ursprungswaren zollfrei; trotz ECOWAS-Austritt (29.1.2025) gewÀhrt ECOWAS AES-Waren weiter SLEC-PrÀferenz. EU-Marktzugang als LDC zollfrei (Everything But Arms, REX).
Genehmigungspflicht u.a. fĂŒr Waffen, Munition, Sprengstoff, Suchtmittel und bestimmte Chemikalien; Verbot von Falschware und gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen (UEMOA-/nationaler Zollkodex).
Kein UN-Embargo: UN-Sanktionsregime (Res. 2374) am 31.8.2023 ausgelaufen. EU hÀlt autonome Massnahmen (Einreiseverbot, Vermögenssperre) gegen einzelne Personen (seit 13.12.2021).
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr internationale Sendungen nach Afrika. Je nach Zielland können Dokumentenanforderungen, Vorabfreigaben und lokale AblĂ€ufe stark variieren.
Hinweis: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/ĂŒbergreifende Quellen. LĂ€nderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergĂ€nzt.
Fragile Sicherheitslage durch dschihadistische Gruppen; Ăbergangsregime seit 2020/2021. Strassentransit teils gefĂ€hrdet, Versicherungs- und Eskortkosten erhöht.
Regenzeit Juni bis September beeintrĂ€chtigt Pisten und die Niger-Schifffahrt; Trockenzeit mit Harmattan-Staub. Hitze belastet KĂŒhlketten.
Seit September 2025 JNIM-Blockade gegen Treibstoffkonvois; EngpÀsse und StromausfÀlle in Bamako. Regierung legt 45-Tage-Treibstoffreserve an. Stand 06/2026.
Stand: 2026-06-25
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Auf Einfuhren erhebt Mali die TVA mit einem Normalsatz von 18 Prozent auf den Zollwert (Code général des impÎts der Direction Générale des ImpÎts). Hinzu kommen der gemeinsame Aussenzolltarif der UEMOA (BÀnder 0, 5, 10 und 20 Prozent) sowie seit dem 28. MÀrz 2025 die AES-SolidaritÀtsabgabe von 0,5 Prozent auf Importe aus LÀndern ausserhalb der AES.
ZustĂ€ndig ist die Direction GĂ©nĂ©rale des Douanes (DGD). Die Abfertigung erfolgt elektronisch ĂŒber SYDONIA World auf Basis des UEMOA-Zollkodex. Der Zollwert wird nach den GATT-Regeln auf CIF-Basis bestimmt.
Mali hat keine eigenen SeehĂ€fen. Der Grossteil des Aussenhandels lĂ€uft per Lkw ĂŒber die HĂ€fen der NachbarlĂ€nder, vor allem Dakar (Senegal) und Abidjan (CĂŽte d'Ivoire); ergĂ€nzend werden LomĂ©, Tema und Conakry genutzt. Ăber Dakar lĂ€uft mehr als die HĂ€lfte des malischen Aussenhandels.
Mali ist zusammen mit Burkina Faso und Niger zum 29. Januar 2025 aus der ECOWAS ausgetreten und bildet die Allianz der Sahelstaaten (AES). Die ECOWAS gewÀhrt Waren aus den drei LÀndern jedoch weiterhin die PrÀferenzbehandlung des Liberalisierungsschemas (SLEC). Mali bleibt zudem Mitglied der UEMOA mit dem CFA-Franc und dem gemeinsamen Aussenzolltarif.
Das AES-Staatenkollegium hat am 28. MĂ€rz 2025 eine Confederal-SolidaritĂ€tsabgabe von 0,5 Prozent auf den Zollwert eingefĂŒhrt. Sie wird von den Zollverwaltungen auf Importe aus LĂ€ndern ausserhalb der AES erhoben und finanziert gemeinsame Projekte. Ausgenommen sind Waren mit AES-Ursprung, Diplomatengut und humanitĂ€re Hilfe.
Die Sicherheitslage ist fragil. Seit September 2025 blockiert die dschihadistische Gruppe JNIM Treibstoffkonvois aus Senegal, CĂŽte d'Ivoire und Niger, was zu EngpĂ€ssen und StromausfĂ€llen in Bamako fĂŒhrte. Die Regierung legt eine nationale Treibstoffreserve fĂŒr rund 45 Tage an. Stand Juni 2026 stĂŒtzt sich die Versorgung teils auf eine ausgehandelte Waffenruhe.
Das UN-Sanktionsregime nach Resolution 2374 (2017) ist am 31. August 2023 ausgelaufen; ein UN-Embargo besteht nicht. Die EU unterhĂ€lt jedoch autonome restriktive Massnahmen (Einreiseverbot und Vermögenssperre) gegen einzelne Personen, die den politischen Ăbergang behindern (Rahmen seit 13. Dezember 2021).
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