SD · SDN
Transitland Rotes Meer / Agrar- und Rohstoffexporteur
Hauptstadt: Khartum
Kurzprofil
Der Sudan (ISO-Code: SD) liegt in Nordostafrika und grenzt an Ägypten, Libyen, Tschad, die Zentralafrikanische Republik, den Südsudan, Äthiopien und Eritrea sowie an das Rote Meer. Politisch ist das Land eine föderale Republik mit Übergangsregierung, wobei die politische Stabilität und Sicherheit regional stark variieren. Das Klima ist überwiegend arid bis semi-arid mit heissen, trockenen Perioden und einer Regenzeit von Juni bis September im Süden. Wirtschaftlich basiert der Sudan auf Landwirtschaft, Bergbau, Erdölproduktion und Dienstleistungen, während Industrie und verarbeitender Sektor nur begrenzt entwickelt sind. Im Aussenhandel exportiert das Land vor allem Erdöl, Baumwolle, Gold und Agrarprodukte, während es stark auf Importe von Energie, Nahrungsmitteln, Maschinen und Konsumgütern angewiesen ist. Logistisch verfügt der Sudan über Häfen am Roten Meer, internationale Flughäfen sowie Strassen- und Schienennetze, die zentrale Transitfunktionen für den Handel mit den Nachbarstaaten erfüllen. Die Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Strategische Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur, Transport und Logistik, um die Wettbewerbsfähigkeit und Integration in regionale und globale Lieferketten zu verbessern.
Begriffe im Glossar
Import-System
Einfuhr über die Sudan Customs Authority; Zollwert auf CIF-Basis. Einfuhrzoll je Warengruppe rund 0 bis 100 Prozent, dazu VAT bei der Abfertigung. Abfertigung teils noch manuell.
Export-System
Ausfuhr über die Sudan Customs Authority mit Exportregistrierung sowie Ursprungs- und Gesundheitszeugnissen v.a. für Agrar-, Tierprodukte und Gold. Devisenvorschriften der Zentralbank sind zu beachten.
Einfuhrsteuer / MwSt
Im COMESA-Freihandelsraum gilt das COMESA-Ursprungszeugnis für Präferenzzölle. Mit der Schweiz/EFTA besteht kein Freihandelsabkommen; Einfuhren erfolgen zum Regelzoll.
Einfuhrbeschränkungen/-verbote u.a. für Alkohol, Schweinefleisch und bestimmte Chemikalien; Waffen und Dual-Use-Güter lizenzpflichtig. Gold- und Devisenausfuhr staatlich kontrolliert.
Gegen das Land selbst kein US-Embargo mehr (2017 aufgehoben, 2020 von der SST-Liste gestrichen). Gezielte US-, EU- und UK-Sanktionen gegen SAF- und RSF-Akteure; UN-Waffenembargo für Darfur.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Afrika. Je nach Zielland können Dokumentenanforderungen, Vorabfreigaben und lokale Abläufe stark variieren.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Bürgerkrieg zwischen SAF und RSF seit April 2023 mit fragmentierter Gebietskontrolle; Sicherheits-, Versicherungs- und Compliance-Risiken sehr hoch. Devisenmangel, hohe Inflation und Treibstoffknappheit belasten die Lieferketten.
Regenzeit Juni bis September v.a. im Süden mit Überschwemmungen und unpassierbaren Pisten; im Norden ganzjährig grosse Hitze und Staubstürme (Haboob), die Strassen- und Luftverkehr beeinträchtigen.
Stand 2026: Port Sudan bleibt wichtigstes Tor zur Welt. Die Regierung kehrte im Januar 2026 nach Khartum zurück; der Flughafen Khartum nahm erste Linienflüge wieder auf, bleibt aber durch Drohnenangriffe gefährdet.
Stand: 2026-06-30
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Auf den CIF-Zollwert wird ein Einfuhrzoll je nach Warengruppe erhoben (rund 0 bis 100 Prozent), dazu kommt die VAT bei der Zollabfertigung. Viele Agrar- und Konsumgüter liegen bei etwa 40 Prozent, Fahrzeuge und Maschinen bei bis zu 100 Prozent.
Der VAT-Normalsatz beträgt 17 Prozent und wird bei der Zollabfertigung erhoben. Befreit sind unter anderem Human- und Tiermedikamente, Grundnahrungsmittel und Saatgut (VAT Act 2001).
Port Sudan am Roten Meer wickelt den Grossteil des sudanesischen Aussenhandels ab und dient zugleich als Tor für mehrere COMESA-Nachbarn.
Nein. Der Sudan ist COMESA-Mitglied und nutzt im Freihandelsraum das COMESA-Ursprungszeugnis. Mit der Schweiz beziehungsweise der EFTA besteht kein Abkommen; Einfuhren erfolgen zum Regelzoll.
Gegen das Land selbst gilt kein umfassendes US-Embargo mehr (2017 aufgehoben, 2020 von der Terrorliste gestrichen). Es bestehen jedoch gezielte US-, EU- und UK-Sanktionen gegen SAF- und RSF-Akteure sowie ein UN-Waffenembargo für Darfur.
Seit April 2023 herrscht Bürgerkrieg zwischen SAF und RSF, die Gebietskontrolle ist fragmentiert. Transporte erfordern oft Sondergenehmigungen; Sicherheits-, Versicherungs- und Compliance-Risiken sind sehr hoch.
Anfang 2026 nahm der internationale Flughafen Khartum erste Linienflüge wieder auf (zunächst ab Port Sudan), bleibt aber durch wiederholte Drohnenangriffe gefährdet.
Üblich sind Handelsrechnung, Packliste, Konnossement oder Luftfrachtbrief, Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenz sowie je nach Ware ein Konformitäts- oder Inspektionszeugnis.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: