Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure bei betroffenen Stahlwaren in der EU angeben, in welchem Land der Rohstahl geschmolzen und erstmals gegossen wurde. Die Regel wird oft als «melt and pour» bezeichnet. Sie soll Umgehungsgeschäfte erschweren und die Herkunft von Stahl besser nachvollziehbar machen.
Der wichtigste Beleg ist das Mill Test Certificate, auf Deutsch meist Werksprüfzeugnis. Es muss das Schmelz- und Gussland sowie die Schmelznummer, die sogenannte Heat Number, enthalten. Fehlen diese Angaben, können Zollbehörden in einer Übergangsphase weitere Dokumente akzeptieren.
Bis Ende September 2027 können unter bestimmten Voraussetzungen etwa Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Lieferantenerklärungen, Produktionsunterlagen oder Ausfuhrzollpapiere als ergänzender oder eigenständiger Nachweis dienen. Ab 1. Oktober 2027 sind diese Dokumente nur noch ergänzend zum Werksprüfzeugnis vorgesehen.
Die Pflicht gilt für Stahlprodukte, die unter die neue EU-Stahlregelung fallen. Deshalb muss zuerst die Zolltarifnummer geprüft werden. Nicht jede Metallware ist automatisch betroffen. Ist die Ware erfasst und fehlt der Nachweis, kann der Zoll die Einfuhr zurückweisen.
Für Spediteure liegt das Risiko in der Dokumentenkette. Die Information muss vom Stahlwerk über Händler und Verkäufer bis zum EU-Importeur gelangen. Eine einfache Angabe «Ursprung Türkei» oder «Versand aus China» reicht nicht zwingend, weil Ursprungs-, Versand- und Schmelzland unterschiedlich sein können.
