GE · GEO
Transitland Mittlerer Korridor / Schwarzmeer-Tor
Hauptstadt: Tiflis
Kurzprofil
Georgien liegt am SĂŒdkaukasus zwischen dem Schwarzen Meer, Russland, der TĂŒrkei, Armenien und Aserbaidschan und versteht sich als BrĂŒcke des Mittleren Korridors (Trans-Kaspische Route) zwischen China, Zentralasien und Europa. Die Wirtschaft stĂŒtzt sich auf Transit, Logistik, Tourismus, Landwirtschaft (Wein, Mineralwasser, NĂŒsse) und den Re-Export von Fahrzeugen. Wichtigste SeehĂ€fen sind Poti (Hauptcontainerhafen) und Batumi; der Tiefseehafen Anaklia befindet sich im Aufbau. Die Bahnlinie Baku-Tbilisi-Kars und der Ost-West-Highway verbinden die HĂ€fen mit Aserbaidschan und der TĂŒrkei. Der Zoll wird vom Revenue Service of Georgia elektronisch ĂŒber ASYCUDA World abgewickelt; Sendungen werden in Risikokorridore (grĂŒn, gelb, rot) eingeteilt. Die Einfuhr-Mehrwertsteuer betrĂ€gt 18 Prozent, die Einfuhrzölle liegen bei 0, 5 oder 12 Prozent. Georgien hat Freihandelsabkommen mit der EU (DCFTA), der EFTA (inklusive Schweiz), China, der TĂŒrkei sowie zahlreichen GUS-Staaten.
ErwÀhnte LÀnder
Zollbehörde
Revenue Service of GeorgiaImport-System
ASYCUDA World; elektronische Einfuhranmeldung beim Revenue Service of Georgia; Risikokorridore grĂŒn/gelb/rot.
Export-System
ASYCUDA World; elektronische Ausfuhranmeldung beim Revenue Service of Georgia.
Einfuhrsteuer / MwSt
EUR.1 bzw. UrsprungserklĂ€rung fĂŒr EU-DCFTA und EFTA; weitere PrĂ€ferenzen mit China, TĂŒrkei, GUS-Staaten, Hongkong und VAE.
Lizenzpflicht u.a. fĂŒr Waffen, Sprengstoff, radioaktive Stoffe, Dual-Use-GĂŒter, Medizinprodukte, Industrieabfall und bestimmte Agrarchemikalien.
Georgien selbst nicht sanktioniert. Re-Export-Verbot bestimmter EU-Fahrzeuge nach Russland und Belarus seit 2023; Dual-Use-GĂŒter lizenzpflichtig.
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr internationale Sendungen nach Europa. Je nach Zielland (z.B. Zollunion, Einfuhrumsatzsteuer, Produktvorschriften) können AblĂ€ufe und Dokumente variieren.
Hinweis: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/ĂŒbergreifende Quellen. LĂ€nderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergĂ€nzt.
Hauptrisiko ist die Compliance bei Re-Exporten (Umgehungsverdacht Richtung Russland). Besetzte Gebiete Abchasien und SĂŒdossetien sind nicht zugĂ€nglich.
GebirgspÀsse im Winter zeitweise gesperrt; SchwarzmeerhÀfen ganzjÀhrig nutzbar; vereinzelt Sturm- oder Hochwasserunterbrechungen.
Poti 2025 mit Rekord von 636'466 Containern; Vertiefung auf 13,5 m lÀuft; Anaklia-Tiefseehafen im Aufbau; Verkehr im Mittleren Korridor wÀchst.
Stand: 2026-06-23
Operative Hinweise â kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Quellenangaben ohne GewĂ€hr. FĂŒr rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Die Standard-Einfuhr-Mehrwertsteuer betrÀgt 18 Prozent und wird auf den Zollwert plus Einfuhrzoll berechnet. Die Einfuhrzölle selbst liegen bei 0, 5 oder 12 Prozent.
Der Revenue Service of Georgia wickelt Zollanmeldungen elektronisch ĂŒber ASYCUDA World ab. Sendungen werden Risikokorridoren (grĂŒn, gelb, rot) zugeteilt; saubere Dokumente werden zĂŒgig freigegeben.
Georgien hat Freihandelsabkommen mit der EU (DCFTA), der EFTA inklusive Schweiz, China, der TĂŒrkei sowie zahlreichen GUS-Staaten, Hongkong und den VAE. PrĂ€ferenzen erfordern einen gĂŒltigen Ursprungsnachweis.
Die wichtigsten SeehÀfen sind Poti (Hauptcontainerhafen, 2025 mit Rekord von rund 636'000 Containern) und Batumi. Der Tiefseehafen Anaklia befindet sich im Aufbau.
Georgien ist ein zentrales Transitland des Mittleren Korridors zwischen China, Zentralasien und Europa. Die Bahnlinie Baku-Tbilisi-Kars, der Ost-West-Highway und die SchwarzmeerhÀfen umgehen die Nordroute durch Russland.
Lizenzpflichtig sind unter anderem Waffen, Sprengstoff, radioaktive Stoffe, Dual-Use-GĂŒter, Medizinprodukte, Industrieabfall und bestimmte Agrarchemikalien. FĂŒr bestimmte EU-Fahrzeuge gilt seit 2023 ein Re-Export-Verbot nach Russland und Belarus.
FĂŒr internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: