GL · GRL
Arktische Insel-Logistik / Fischerei-Export-Hub
Hauptstadt: Nuuk
Kurzprofil
Grönland (ISO-Code: GL) ist die grösste Insel der Welt und liegt zwischen dem Arktischen und dem Atlantischen Ozean, politisch ein autonomes Gebiet innerhalb des Königreichs DĂ€nemark. Politisch verfĂŒgt Grönland ĂŒber eine eigene Regierung und ein Parlament, wĂ€hrend Verteidigung und Aussenpolitik von DĂ€nemark ĂŒbernommen werden. Das Klima ist arktisch, geprĂ€gt von langen, kalten Wintern, kurzen Sommern und einer ĂŒberwiegenden Eis- und Gletscherbedeckung. Wirtschaftlich spielen Fischerei, Fischverarbeitung, Bergbau und zunehmend Dienstleistungen eine zentrale Rolle, wĂ€hrend Landwirtschaft und Industrie nur begrenzt entwickelt sind. Der Aussenhandel ist stark auf Fisch- und Meeresprodukte fokussiert, gleichzeitig ist das Land stark auf Importe von Nahrungsmitteln, Treibstoff und Industrieprodukten angewiesen. Strategisch gelegene HĂ€fen und ein internationales Flughafennetz sichern die Transit- und Logistikfunktion fĂŒr Versorgung, Export und regionale Schifffahrt. Die LandeswĂ€hrung ist die DĂ€nische Krone (DKK), die stabile wirtschaftliche Transaktionen ermöglicht. Grönland profitiert von seiner geographischen Lage fĂŒr den Zugang zu arktischen Ressourcen und als Knotenpunkt fĂŒr maritime Routen im Nordatlantik. Infrastruktur, politische Autonomie und Rohstoffpotenziale stĂ€rken die wirtschaftliche und logistische Bedeutung des Landes.
ErwÀhnte LÀnder
Import-System
Eigene Einfuhr-Zollanmeldung bei der grönlÀndischen Steuerbehörde (aka.gl); Grönland liegt ausserhalb des EU-Zollgebiets, EU-Zollsysteme gelten nicht. Abgaben auf CIF-Wert.
Export-System
Ausfuhranmeldung bei der grönlĂ€ndischen Steuerbehörde (aka.gl); fĂŒr dual-use GĂŒter zusĂ€tzliche Lizenz ĂŒber das Ministerium fĂŒr Industrie und Energie in Nuuk.
Einfuhrsteuer / MwSt
Als EU-OCT zollfreier Zugang grönlÀndischer Fischereiprodukte zum EU-Markt; Ursprungsnachweis nach EU-OCT-Ursprungsregeln (z.B. EUR.1 / UrsprungserklÀrung).
Ein-/AusfuhrbeschrĂ€nkungen u.a. fĂŒr Waffen, gefĂ€hrdete Arten (CITES) und bestimmte Lebensmittel. Ausfuhr von Uran-/Thoriumerz ĂŒber 500 kg/Jahr ist lizenzpflichtig.
Exportkontrolle fĂŒr dual-use GĂŒter nach Executive Order Nr. 67/2018 (Kontrollliste identisch mit EU-Liste). Lizenz via Ministerium fĂŒr Industrie/Energie an dĂ€nische Erhvervsstyrelsen. EU-/UN-Sanktionen ĂŒber DĂ€nemark.
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr internationale Sendungen nach Amerika. Je nach Zielland können zusĂ€tzliche Sicherheits-/Vorabmeldungen, Lizenz-/Produktanforderungen oder Broker-Prozesse gelten.
Hinweis: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/ĂŒbergreifende Quellen. LĂ€nderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergĂ€nzt.
AbhĂ€ngigkeit von einem einzigen Seefrachtcarrier (Royal Arctic Line) und begrenzter Abfahrtsfrequenz; lange Distanzen, dĂŒnne Infrastruktur und WetterabhĂ€ngigkeit erhöhen Transit- und Versorgungsrisiken.
Arktisches Klima: Meereis, Eisberge, StĂŒrme und Polarwinter beeintrĂ€chtigen Schiff- und Flugverkehr; nördliche HĂ€fen sind teils nur saisonal eisfrei erreichbar.
Erweiterter Flughafen Nuuk (GOH) seit 2024 international; Containerverkehr ĂŒber Royal Arctic Line in Kooperation mit Eimskip (Drehkreuz Aalborg). EU-Fischereiabkommen 2025-2030 in Kraft.
Stand: 2026-06-23
Operative Hinweise â kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Quellenangaben ohne GewĂ€hr. FĂŒr rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Nein. Grönland erhebt keine Mehrwertsteuer. Stattdessen werden auf bestimmte Waren wie Fahrzeuge, Alkohol, Tabak und Lebensmittel Einfuhrabgaben (Zoll) auf den CIF-Wert erhoben. Auf BetriebsausrĂŒstung fallen in der Regel keine allgemeinen Einfuhrzölle an.
Nein. Grönland trat 1985 aus der damaligen EG aus und ist heute ein mit der EU assoziiertes ĂŒberseeisches Land und Gebiet (OCT). Es liegt ausserhalb des EU-Zollgebiets und des Binnenmarkts, geniesst aber als OCT zollfreien Zugang fĂŒr Fischereiprodukte zum EU-Markt.
ZustÀndig ist die grönlÀndische Steuerbehörde (Akileraartarnermut Aqutsisoqarfik / Skattestyrelsen, aka.gl), die das eigene Steuer- und Zollsystem getrennt von DÀnemark verwaltet. Die Einfuhranmeldung erfolgt bei dieser Behörde.
Die Versorgung lĂ€uft fast vollstĂ€ndig ĂŒber Seefracht der staatlichen Royal Arctic Line, die in Kooperation mit Eimskip ĂŒber das Drehkreuz Aalborg (DĂ€nemark) sowie Reykjavik fĂ€hrt. HaupthĂ€fen sind Nuuk, Sisimiut und Aasiaat. Luftfracht ergĂ€nzt ĂŒber die FlughĂ€fen Nuuk und Kangerlussuaq.
FĂŒr dual-use GĂŒter gilt die Executive Order Nr. 67 von 2018, deren Kontrollliste mit der EU-Liste identisch ist. AntrĂ€ge gehen an das Ministerium fĂŒr Industrie und Energie in Nuuk, das sie an die dĂ€nische Erhvervsstyrelsen weiterleitet. Ausfuhr von Uran-/Thoriumerz ĂŒber 500 kg/Jahr ist lizenzpflichtig.
Grönland nutzt die DÀnische Krone (DKK) als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine eigene grönlÀndische WÀhrung existiert nicht.
Das arktische Klima mit Meereis, Eisbergen, StĂŒrmen und Polarwinter beeintrĂ€chtigt Schiff- und Flugverkehr. Nördliche und abgelegene HĂ€fen sind teils nur saisonal eisfrei erreichbar, was Planung und Frequenz der Versorgung einschrĂ€nkt.
FĂŒr internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: