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Hauptstadt: Bagdad
Der Irak (ISO-Code: IQ) liegt im Nahen Osten und grenzt an Jordanien, Saudi-Arabien, Kuwait, Iran, die Türkei und Syrien, mit Zugang zum Persischen Golf über den Süden. Politisch ist das Land eine föderale parlamentarische Republik mit anhaltend instabilen Institutionen, Sicherheitsproblemen und begrenzter zentraler Kontrolle, insbesondere im Kontext von Konflikten und regionaler Autonomie. Das Klima ist überwiegend arid bis semi-arid, geprägt von heissen Sommern, milden Wintern und begrenzten Niederschlägen. Wirtschaftlich spielt der Irak eine bedeutende Rolle durch seine Öl- und Gasreserven, ergänzt durch Landwirtschaft, Dienstleistungen und aufstrebende Industrie. Der Aussenhandel ist stark auf Energieexporte fokussiert, während das Land bei Konsumgütern, Maschinen und Lebensmitteln importabhängig ist. Strategisch wichtige Häfen wie Umm Qasr sowie das Strassen- und Schienennetz sichern die Transit- und Logistikfunktion für Öltransporte und regionale Lieferketten. Die Landeswährung ist der Irakische Dinar (IQD), der wirtschaftliche Transaktionen im Inland erleichtert. Der Irak profitiert von seiner geographischen Lage an bedeutenden Handels- und Energie-Routen zwischen Asien, Europa und dem Nahen Osten. Infrastruktur, Ölreserven und regionale Anbindungen prägen trotz Herausforderungen die wirtschaftliche und logistische Bedeutung des Landes.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Asien. Je nach Zielland sind Produktanforderungen, Zertifikate und Freigabeprozesse teils stark unterschiedlich.
Zollbehörde
Allgemeine Zollbehörde Irak (General Authority of Customs), dem Finanzministerium unterstelltImport-System
Elektronische Abwicklung über ASYCUDA (UNCTAD), seit Okt 2023 schrittweise eingeführt (zuerst Luftfracht Bagdad). Die Kurdistan-Region betreibt eine eigene Zollverwaltung an Erbil, Sulaymaniyah und Landgrenzen.
Export-System
Ausfuhren über dieselbe Zollbehörde und ASYCUDA; Erdöl dominiert die Exporte. Erforderlich sind legalisierte Dokumente; digitale Signaturen werden vom irakischen Zoll nicht anerkannt.
Einfuhrsteuer / MwSt
Legalisiertes Ursprungszeugnis erforderlich. Irak trat 2016 aus der GAFTA aus; derzeit kein Freihandelsabkommen mit EU, EFTA oder arabischen Partnern in Kraft.
Einfuhrbeschränkungen u.a. für Waffen, Sprengstoffe und bestimmte Dual-Use-Güter; Konformitäts- und Standardpflichten. Detaillierte Verbots- und Beschränkungslisten führt die Zollbehörde.
Irak setzt UNO-Resolutionen um; keine breite autonome Sanktionsliste. Waffen- und Dual-Use-Lieferungen nach Irak unterliegen internationalen Exportkontrollen (u.a. US-EAR/BIS).
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Regional angespannte Sicherheitslage sowie Korruption und bürokratische Hürden bei der Zollabwicklung. Die doppelte Zollverwaltung von Bund und Kurdistan-Region erschwert einheitliche Abläufe.
Sehr heisse Sommer mit oft über 45 Grad Celsius belasten temperaturempfindliche Fracht; Sand- und Staubstürme im Frühjahr und Sommer können Häfen und Luftverkehr beeinträchtigen.
Ausbau des Grossprojekts Grand Faw Port und der Development Road (Korridor Golf-Türkei) im Gang; Umm Qasr wird 2026 mit IFC-Unterstützung erweitert (rund plus 50 Prozent Kapazität).
Stand: 2026-06-23
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Nein, der Irak erhebt keine allgemeine Mehrwertsteuer. Stattdessen gilt eine Verkaufssteuer auf bestimmte Güter: 300 Prozent auf Alkohol und Tabak, je 15 Prozent auf Autos und Flugtickets, 20 Prozent auf Mobilfunk und Internet sowie 10 Prozent in Luxushotels und -restaurants.
Die Zölle richten sich nach dem Harmonisierten System und liegen meist zwischen 0 und 30 Prozent. Für viele Waren gilt ein einheitlicher Satz von 5 Prozent; Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Kleidung sowie Güter für humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau sind häufig befreit.
Zuständig ist die Allgemeine Zollbehörde (General Authority of Customs) unter dem Finanzministerium. Sie stellt ihre Abläufe seit 2023 schrittweise auf das elektronische System ASYCUDA um. Die Kurdistan-Region betreibt eine eigene Zollverwaltung.
Üblich sind eine legalisierte Handelsrechnung, ein legalisiertes Ursprungszeugnis, das Konnossement (Bill of Lading), eine Packliste sowie gegebenenfalls Konformitäts- oder Qualitätszertifikate. Digitale Signaturen werden vom irakischen Zoll nicht anerkannt.
Der gesamte Seeverkehr konzentriert sich auf den Süden: Umm Qasr ist der einzige Tiefwasserhafen, ergänzt durch Khor al-Zubair und Häfen bei Basra. Mit dem Grand Faw Port entsteht ein neuer Grosshafen, der über die Development Road mit der Türkei verbunden werden soll.
Wichtigste Cargo-Flughäfen sind Bagdad International (BGW), Basra (BSR) und Erbil (EBL), ergänzt durch Sulaymaniyah (ISU) und Najaf (NJF).
Der Irak setzt UNO-Resolutionen um und führt keine breite eigene Sanktionsliste. Lieferungen von Waffen und Dual-Use-Gütern in den Irak unterliegen jedoch internationalen Exportkontrollen, etwa der US-Exportkontrolle (EAR/BIS).
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