JO · JOR
Levante-Transitland / Tor zum Roten Meer über Aqaba
Hauptstadt: Amman
Kurzprofil
Jordanien (JO) liegt in der Levante zwischen Saudi-Arabien, Irak, Syrien und Israel und ist Transitland der Region sowie über Aqaba das Tor des Landes zum Roten Meer. Jordanien gehört keiner Zollunion an, ist aber über GAFTA, das Agadir-Abkommen und Freihandelsabkommen mit EU, EFTA (inkl. Schweiz), USA, UK, Kanada und Singapur breit vernetzt; Präferenzen laufen je nach Abkommen über EUR.1, Ursprungserklärung oder Ursprungszeugnis. Die Zollabfertigung erfolgt elektronisch über ASYCUDA World der Jordan Customs (National Trade Window); die Einfuhr-Umsatzsteuer (GST) beträgt 16 Prozent (ermässigt 4 bis 8 Prozent). Wichtigste Gateways sind der Hafen Aqaba mit dem Aqaba Container Terminal und dem Multipurpose Port (seit 2026 von AD Ports betrieben) sowie der Frachtflughafen Queen Alia (AMM) bei Amman. Der Desert Highway Amman-Aqaba und die Korridore nach Syrien (Jaber/Nassib), Irak (Trebil) und Saudi-Arabien (Al-Omari) tragen den Landtransit. Ausgeführt werden vor allem Phosphate, Düngemittel, Textilien und Pharma; wichtigste Partner sind USA, Irak, Indien und Saudi-Arabien. Landeswährung ist der fest an den US-Dollar gekoppelte Jordanische Dinar (JOD).
Erwähnte Länder
Import-System
Elektronische Abfertigung über ASYCUDA World der Jordan Customs (National Trade Window); Tarifierung über CITS nach HS, risikobasiert grün/gelb/rot; lizenzierter Zollagent für Gewerbeimporte Pflicht.
Export-System
Ausfuhranmeldung elektronisch über ASYCUDA World der Jordan Customs; erforderlich sind Ausfuhrdeklaration, Handelsrechnung und Ursprungsnachweis, Abwicklung über das National Trade Window.
Einfuhrsteuer / MwSt
Präferenznachweis je Abkommen: EUR.1 oder Ursprungserklärung für EU und EFTA, Ursprungszeugnis für GAFTA und Agadir, abkommensspezifische Nachweise für US-, UK-, Kanada- und Singapur-FTA.
Verboten oder genehmigungspflichtig: Drogen, Waffen und Munition, israelische Währung, Falschgeld, Pornografie; Fleisch-, Pflanzen- und Agrarprodukte nur mit Bewilligung des Landwirtschaftsministeriums.
Nicht-automatische Lizenzpflicht für Dual-Use-Güter (orientiert an EU-Dual-Use-Liste); Jordanien ist CITES-, CWC- und NPT-Vertragspartei. Das Land selbst steht nicht unter internationalen Sanktionen.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Asien. Je nach Zielland sind Produktanforderungen, Zertifikate und Freigabeprozesse teils stark unterschiedlich.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Regionale Konflikte (Syrien, Irak, Gaza/Israel) und Spannungen im Roten Meer können Routen und Aqaba-Verkehre beeinträchtigen; Grenzübergänge nach Syrien und Irak zeitweise eingeschränkt.
Arides bis semiarides Klima mit heissen Sommern und milden Wintern; selten Starkregen und Sturzfluten im Winter sowie gelegentliche Sandstürme, die Strassen- und Flugbetrieb kurz stören.
Stand 2026-07-23: Aqaba-Häfen H1 2026 mit 13,3 Mio. t (+12%); Transitcontainer am Aqaba Container Terminal +177% (Umleitungseffekte Rotes Meer/Region). AD Ports Group betreibt seit Februar 2026 den Aqaba Multipurpose Port (30-Jahres-Vertrag, Volumen +61%). Spannungen im Roten Meer beeinflussen weiterhin Fahrpläne über Aqaba.
Stand: 2026-07-23
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Die General Sales Tax (GST) beträgt 16 Prozent als Normalsatz und wird auf den CIF-Wert plus Zoll erhoben. Für Grundgüter gelten ermässigte Sätze von 4 bis 8 Prozent, für Telekomdienste ein Sondersatz von 24 Prozent.
Die Abfertigung erfolgt elektronisch über ASYCUDA World der Jordan Customs, angebunden an das National Trade Window. Die Tarifierung erfolgt über das System CITS nach HS-Code mit risikobasierter Prüfung (grün, gelb, rot).
Aqaba am Golf von Aqaba ist der einzige Seehafen des Landes und das Tor zum Roten Meer. Der Aqaba Container Terminal hat rund 1,3 Millionen TEU Kapazität; weitere Terminals wickeln Phosphate, Getreide und Schüttgut ab.
Jordanien ist WTO-Mitglied seit 2000 und Vertragspartei von GAFTA und dem Agadir-Abkommen sowie von Freihandelsabkommen mit der EU, der EFTA, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada und Singapur.
Für Dual-Use-Güter besteht eine nicht-automatische Lizenzpflicht, die sich an der EU-Dual-Use-Liste orientiert. Jordanien ist CITES-, CWC- und NPT-Vertragspartei und steht selbst nicht unter internationalen Sanktionen.
Verboten oder genehmigungspflichtig sind unter anderem Drogen, Waffen und Munition, israelische Währung, Falschgeld und Fälschungen sowie Pornografie. Fleisch-, Pflanzen- und Agrarprodukte benötigen eine Bewilligung des Landwirtschaftsministeriums.
Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Er ist seit 1995 fest an den US-Dollar gekoppelt (rund 0,709 JOD je USD), was Preis- und Planungssicherheit im Aussenhandel schafft.
Das Klima ist arid mit seltenen Sturzfluten im Winter und gelegentlichen Sandstürmen. Regionale Konflikte in Syrien, Irak und um Gaza sowie Spannungen im Roten Meer können Grenzübergänge und Aqaba-Verkehre zeitweise beeinträchtigen.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: