01Pflichten unter DPU
Verkäufer: Transport, Exportzoll, Entladung am Zielort.
Käufer: Importzoll, Abgaben, Weitertransport.
Die genaue Aufteilung der 10 Pflicht-Paare (A1–A10 / B1–B10) ist in den Incoterms 2020-Regeln der ICC verbindlich definiert.
02Risiko- und Kostenübergang
Risikoübergang: Nach vollständiger Entladung am Zielort.
Kostenübergang: Verkäufer trägt Transport inkl. Entladung.
Bei vielen Incoterms fallen Risiko- und Kostenpunkt auseinander — hier lauert das grösste Missverständnis im internationalen Handel. Transportversicherungen sollten immer auf den Risiko-, nicht den Kostenpunkt abgestellt werden.
03Wann sich DPU eignet
Sinnvoll wenn der Verkäufer Entladetechnik/Partnerschaft am Zielort hat (z. B. Projektladung, Schwergut). Ersetzt DAT (Delivered at Terminal) aus den Incoterms 2010.
Vor der Wahl sollten Sie ausserdem prüfen: Haben beide Parteien die operativen Fähigkeiten (Verzollung, Transportorganisation, Versicherung) im jeweiligen Land? Gibt es steuerliche Implikationen (z. B. Umsatzsteuer bei DDP)? Welche Dokumente (Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, B/L, CMR, AWB) sind erforderlich?
04Typische Fehler und Fallstricke
1) Modus-Mismatch: DPU passt für alle Verkehrsträger — dennoch sollte in der Handelsrechnung stets der benannte Ort präzise genannt werden (Stadt, Land, ggf. Terminal-Code).
2) On-Board-Vermerk: Bei See-Incoterms ist ein korrekter On-Board-Vermerk auf dem B/L für die Akkreditivabwicklung entscheidend.
3) Versicherungsdeckung: Klären Sie explizit ICC A/B/C und die Deckungssumme.