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Wer trägt welche Kosten, wer das Risiko, wer den Zoll? Die 11 international gültigen Handelsklauseln der ICC – verständlich, interaktiv und mit dem passenden Vorschlag für deinen Fall.
Kurzantwort
Incoterms® 2020 sind 11 standardisierte Klauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie legen im Kaufvertrag fest, wer von Verkäufer und Käufer welche Kosten und Risiken beim Transport trägt – und ab welchem Punkt die Verantwortung übergeht. Sie regeln nicht den Eigentumsübergang.
Beantworte 3–4 kurze Fragen — wir empfehlen dir die richtige ICC Incoterm® 2020.
Welche Rolle spielst du im Geschäft?
Lieferbedingungen gelten immer aus Verkäufersicht — deine Rolle bestimmt, worauf du achten musst.
Schiebe die Regler auf dein Wunschszenario — wir schlagen dir live die passende Lieferbedingung vor.
Wie weit trägt der Verkäufer die Kosten der Reise?
Ab wann trägt der Käufer das Verlustrisiko?
Passende Lieferbedingung
Warum diese?
Verkäufer verzollt für den Export und übergibt an den Frachtführer des Käufers. Ideal für Container.
Passt ebenfalls
Eine Lieferbedingung (Incoterm) ist eine kurze Klausel im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Sie beantwortet drei Fragen: Wer organisiert und bezahlt den Transport? Wer trägt das Risiko, wenn die Ware unterwegs beschädigt wird oder verloren geht? Und wer kümmert sich um Export- und Importzoll? Statt jedes Detail neu auszuhandeln, genügt ein Kürzel wie „FOB Hamburg Incoterms® 2020".
Wichtig: Incoterms regeln Kosten und Risiko – aber nicht den Eigentumsübergang und nicht die Zahlung. Das steht separat im Kaufvertrag.
Der häufigste Anfängerfehler: Incoterms werden immer aus der Perspektive des Verkäufers (Versenders) gelesen. „Frei" bedeutet also: bis zu diesem Punkt ist es für den Käufer frei – weil der Verkäufer bis dorthin zahlt und trägt. Je weiter „rechts" die Klausel, desto mehr übernimmt der Verkäufer.
Eselsbrücke: wie eine Briefmarke
Denk an „frankiert": Wer einen Brief frankiert, hat das Porto im Voraus bezahlt – der Empfänger bekommt ihn „frei Haus". Genauso bei Incoterms: „Frei Frachtführer", „Frei an Bord", „Frachtfrei" beschreiben, bis wohin der Verkäufer frankiert – also zahlt und trägt.
Bei den C-Klauseln (z. B. CFR, CIF, CPT, CIP) zahlt der Verkäufer die Fracht bis zum Ziel, aber das Risiko geht viel früher auf den Käufer über – oft schon bei der Verladung. Geht unterwegs etwas kaputt, trägt der Käufer den Schaden, obwohl der Verkäufer die Fracht bezahlt hat. Transportversicherungen müssen deshalb immer am Risiko-, nicht am Kostenpunkt ausgerichtet werden.
Der Käufer holt die Ware beim Verkäufer ab. Minimale Pflicht für den Verkäufer (nur EXW).
Der Verkäufer liefert an den Frachtführer bzw. das Schiff, der Käufer zahlt den Hauptlauf (FCA, FAS, FOB).
Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Ziel – das Risiko geht aber schon früh über (CPT, CIP, CFR, CIF).
Der Verkäufer trägt Kosten und Risiko bis zum Zielort (DAP, DPU, DDP).
Wähle eine Lieferbedingung für die ausführliche Erklärung mit Pflichten, Risiko- und Kostenübergang, Dokumenten und typischen Fehlern.
Gruppe E – Abholung
Gruppe F – Haupttransport durch Käufer
Verkäufer verzollt für den Export und übergibt an den Frachtführer des Käufers. Ideal für Container.
Nur See: Verkäufer stellt die Ware längsseits des Schiffs bereit.
Nur See: Risiko geht über, sobald die Ware an Bord ist. Für Container besser FCA.
Gruppe C – Haupttransport durch Verkäufer
Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Ziel — Risiko geht aber schon beim ersten Frachtführer über.
Wie CPT, aber der Verkäufer schliesst zusätzlich eine Allgefahren-Versicherung (ICC A) ab.
Verkäufer zahlt die Seefracht bis zum Zielhafen — Risiko geht aber schon an Bord über.
Wie CFR, plus eine Mindestversicherung (ICC C) durch den Verkäufer.
Gruppe D – Ankunft
Verkäufer liefert bis zum Zielort, entladebereit. Importzoll bleibt beim Käufer.
Einziger Incoterm, bei dem der Verkäufer am Zielort auch entlädt.
Maximale Pflicht: Verkäufer liefert bis zur Tür, alles inklusive Importzoll und Steuern.
Incoterms® 2020 sind 11 internationale Handelsklauseln der ICC, die regeln, wer von Verkäufer und Käufer welche Kosten und Risiken beim Warentransport trägt: EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP.
Nein. Incoterms regeln ausschliesslich Kosten- und Risikoübergang, nicht den Eigentumsübergang und nicht die Zahlungsbedingungen. Diese müssen separat im Kaufvertrag vereinbart werden.
Weil die Klausel beschreibt, wie weit der Verkäufer (Versender) Kosten und Risiko trägt. „Frei" heisst: bis zu diesem Punkt ist es für den Käufer kostenfrei – ähnlich wie ein frankierter Brief.
FOB gilt nur für Seefracht – das Risiko geht über, wenn die Ware an Bord ist. FCA gilt für alle Verkehrsträger – das Risiko geht bei Übergabe an den ersten Frachtführer über. Für Container empfiehlt die ICC FCA statt FOB.
Bei den C-Klauseln zahlt der Verkäufer die Fracht bis zum Ziel, das Risiko geht aber schon bei der Verladung über. Ein Schaden auf dem Transportweg trifft dann finanziell den Käufer – die Versicherung ist entscheidend.
Für Container und multimodale Transporte eignen sich FCA, CPT und CIP. Die reinen See-Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF sind für Container weniger geeignet.
Als Verkäufer bestimmst du, wie weit du Kosten und Risiko tragen willst: EXW für minimalen Aufwand, DDP für maximale Kundenfreundlichkeit. Als Käufer bevorzugst du oft D-Klauseln (DAP, DDP), weil der Verkäufer alles bis zur Tür übernimmt – achte dabei auf den Importzoll: Bei DAP bist du selbst dafür verantwortlich, bei DDP übernimmt ihn der Verkäufer. Unser geführter Assistent oben hilft dir Schritt für Schritt.
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