01Pflichten unter EXW
Verkäufer: Ware am Werk/Lager bereitstellen, Handelsrechnung, Packliste.
Käufer: Verladung, Export- und Importzoll, Vor-, Haupt- und Nachlauf, Versicherung, alle Risiken ab Werk.
Die genaue Aufteilung der 10 Pflicht-Paare (A1–A10 / B1–B10) ist in den Incoterms 2020-Regeln der ICC verbindlich definiert.
02Risiko- und Kostenübergang
Risikoübergang: Beim Bereitstellen der Ware am vereinbarten Ort, unverladen.
Kostenübergang: Alle Transport- und Zollkosten trägt der Käufer ab Abholung.
Bei vielen Incoterms fallen Risiko- und Kostenpunkt auseinander — hier lauert das grösste Missverständnis im internationalen Handel. Transportversicherungen sollten immer auf den Risiko-, nicht den Kostenpunkt abgestellt werden.
03Wann sich EXW eignet
Häufig im Binnenhandel oder zwischen Konzerntöchtern. Für internationale Exporte oft ungeeignet, da der Käufer Exportformalitäten im Verkäuferland abwickeln muss – praktisch schwierig ohne eigene EORI oder Steueridentifikation im Exportland.
Vor der Wahl sollten Sie ausserdem prüfen: Haben beide Parteien die operativen Fähigkeiten (Verzollung, Transportorganisation, Versicherung) im jeweiligen Land? Gibt es steuerliche Implikationen (z. B. Umsatzsteuer bei DDP)? Welche Dokumente (Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, B/L, CMR, AWB) sind erforderlich?
04Typische Fehler und Fallstricke
1) Modus-Mismatch: EXW passt für alle Verkehrsträger — dennoch sollte in der Handelsrechnung stets der benannte Ort präzise genannt werden (Stadt, Land, ggf. Terminal-Code).
2) On-Board-Vermerk: Bei See-Incoterms ist ein korrekter On-Board-Vermerk auf dem B/L für die Akkreditivabwicklung entscheidend.
3) Versicherungsdeckung: Klären Sie explizit ICC A/B/C und die Deckungssumme.