EXW (Ab Werk) ist der Incoterm mit der minimalen Verpflichtung des Verkäufers. Der Käufer übernimmt alle Kosten und Risiken ab dem Betriebsgelände des Verkäufers — inklusive Verladung und Ausfuhrzoll.
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Alle 11 Incoterms 2020 analysieren: Wer tragt wann Kosten und Risiko?
Bei EXW trägt der Käufer die Ausfuhrzollabfertigung — oft in einem fremden Land. Prüfen Sie lokale Anforderungen sorgfältig.
Am Betriebsgelände des Verkäufers (vor dem Verladen)
Ab hier trägt der Käufer alle Risiken — inkl. Verladung
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen dieses Simulators basieren auf den Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die tatsachliche Kostenverteilung hangt vom individuellen Kaufvertrag, lokaler Praxis und ggf. abweichenden Vereinbarungen ab. Frachtportal.com ubernimmt keine Haftung fur Entscheidungen, die auf Basis dieser Darstellung getroffen werden.
Die Incoterms® 2020 (International Commercial Terms) sind 11 standardisierte Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die weltweit im Aussenhandel eingesetzt werden. Sie regeln prazise, wer – Verkaufer oder Kaufer – welche Kosten und Risiken beim Transport von Waren ubernimmt. Incoterms regeln jedoch nicht den Eigentumsübergang, Zahlungsmodalitaten oder das anwendbare Recht.
Der ICC veroffentlichte Incoterms 2020 als Nachfolger der Incoterms 2010 mit vier zentralen Anderungen: Umbenennung DAT → DPU; hoheres Versicherungsniveau bei CIP (ICC A statt ICC C); neue FCA-Option fur On-Board-Konnossement; explizite Erlaubnis eigener Transportmittel bei DAP/DPU/DDP.
Diese vier Klauseln sind ausschliesslich fur den See- und Binnenwasserverkehr zulassig. Fur Containerverkehr, Luftfracht, LKW oder Bahn sind die entsprechenden All-Modes-Pendants (FCA, CPT, CIP) zu bevorzugen.
EXW (Ab Werk) ist der Incoterm mit der minimalen Verpflichtung des Verkäufers. Der Käufer übernimmt alle Kosten und Risiken ab dem Betriebsgelände des Verkäufers — inklusive Verladung und Ausfuhrzoll.
Jetzt simulieren →FCA (Frei Frachtführer) ist für alle Verkehrsträger geeignet und die empfohlene Alternative zu FOB im Containerverkehr. Das Risiko geht bei Übergabe an den ersten Frachtführer am genannten Ort auf den Käufer über.
Jetzt simulieren →FAS (Frei Längsseite Schiff) gilt ausschliesslich für den See- und Binnenwasserverkehr. Der Verkäufer liefert die Ware längsseits des Schiffes im Verschiffungshafen. Das Risiko geht ab diesem Punkt auf den Käufer über.
Jetzt simulieren →FOB (Frei an Bord) ist einer der bekanntesten Incoterms im Seeverkehr. Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. Ab diesem Punkt gehen Risiko und Frachtkosten auf den Käufer über. Für Containerladung wird FCA empfohlen.
Jetzt simulieren →CFR (Kosten und Fracht) verpflichtet den Verkäufer, die Seefrachtkosten bis zum Bestimmungshafen zu tragen. Das Transportrisiko geht jedoch bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über. Dieser kritische Unterschied macht eine Warentransportversicherung für den Käufer unerlässlich.
Jetzt simulieren →CIF (Kosten, Versicherung, Fracht) verpflichtet den Verkäufer zur Zahlung der Seefracht und einer Mindesttransportversicherung (ICC C). Das Risiko geht jedoch bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über. Die Mindestversicherung deckt nur schwere Schäden — für wertvolle Güter ist zusätzlicher Schutz nötig.
Jetzt simulieren →CPT (Frachtfrei) ist für alle Verkehrsträger geeignet und das multimodale Pendant zu CFR. Der Verkäufer zahlt die Frachtkosten bis zum genannten Bestimmungsort, das Risiko geht jedoch bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.
Jetzt simulieren →CIP (Frachtfrei versichert) ist für alle Verkehrsträger geeignet und das multimodale Pendant zu CIF. Der Verkäufer zahlt die Fracht und muss eine umfassende ICC A Versicherung (Allgefahren) besorgen — deutlich mehr Schutz als bei CIF.
Jetzt simulieren →DAP (Geliefert benannter Ort) verpflichtet den Verkäufer, die Ware bis zum genannten Bestimmungsort zu liefern — inkl. aller Frachtkosten und Risiken. Die Einfuhrabfertigung und Entladung obliegen dem Käufer.
Jetzt simulieren →DPU (Geliefert benannter Ort entladen) ist der einzige Incoterm, bei dem der Verkäufer auch die Entladung am Bestimmungsort übernimmt. Das Risiko geht erst nach abgeschlossener Entladung auf den Käufer über. Die Einfuhrabfertigung obliegt dem Käufer.
Jetzt simulieren →DDP (Geliefert verzollt) ist der Incoterm mit der maximalen Verpflichtung des Verkäufers. Er übernimmt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort — inklusive Einfuhrzoll, MwSt. und sämtlicher Abgaben im Empfängerland.
Jetzt simulieren →FOB ist fur Stuckgutverkehr konzipiert. Bei Containerverkehr geht das Risiko laut FOB erst bei Ubergabe auf das Schiff uber – der Container ist zu diesem Zeitpunkt aber meist schon im Hafenterminal. Korrekt ist hier FCA mit benanntem Ort "Hafenterminal X".
Bei EXW liegt die gesamte Exportzollabfertigung beim Kaufer. Wenn dieser kein EU/Schweizer-Unternehmen ist, kann er die Exportformalitaten gar nicht erledigen. Besser: FCA mit benanntem Ort des Verkaufers.
CIF verlangt nur eine Mindestversicherung (ICC C), die viele Risiken ausschliesst (z.B. Beschlagnahme, Diebstahl). Kaufer sollten zusatzlich eine eigene Allgefahrendeckung (ICC A) abschliessen.
DDP bedeutet, der Verkaufer ubernimmt Einfuhrzoll und Steuern im Zielland. In vielen Landern ist dafur eine lokale MwSt.-Registrierung erforderlich. Fehlt diese, entsteht rechtliches und finanzielles Risiko.
Alle Incoterms erfordern einen "benannten Ort" (z.B. "FOB Hamburg"). Je ungenauer die Angabe, desto mehr Spielraum fur Interpretationskonflikte. Ideal: vollstandige Adresse oder Terminalname.
Bei beiden bezahlt der Verkaufer die Seefracht. Der Unterschied: Bei CIF ist der Verkaufer zusatzlich verpflichtet, eine Mindestversicherung fur den Kaufer abzuschliessen. Bei CFR hat der Kaufer keinerlei Versicherungsschutz.
In Vertragen sollte immer die verwendete Version explizit angegeben werden (z.B. "DAP Zurich Incoterms® 2020"), da sich CIP und DPU zwischen 2010 und 2020 wesentlich geandert haben.
Die Incoterms® 2020 sind eingetragene Handelsmarken der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris. Dieser Simulator basiert auf den offiziellen Regeln der ICC-Publikation "Incoterms® 2020" und dient ausschliesslich Informationszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fur verbindliche Auskunfte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Aussenhandelsexperten. Stand: 2026.