01Pflichten unter CIF
Verkäufer: Exportzoll, Seefracht, Mindest-Transportversicherung (ICC Clauses C).
Käufer: Risiko ab Verladung an Bord, Importzoll, Nachlauf.
Die genaue Aufteilung der 10 Pflicht-Paare (A1–A10 / B1–B10) ist in den Incoterms 2020-Regeln der ICC verbindlich definiert.
02Risiko- und Kostenübergang
Risikoübergang: Beim Laden an Bord im Abgangshafen.
Kostenübergang: Verkäufer zahlt Fracht + Mindestversicherung bis Bestimmungshafen.
Bei vielen Incoterms fallen Risiko- und Kostenpunkt auseinander — hier lauert das grösste Missverständnis im internationalen Handel. Transportversicherungen sollten immer auf den Risiko-, nicht den Kostenpunkt abgestellt werden.
03Wann sich CIF eignet
Klassiker für Seefracht mit Eigentumsübergang gegen Dokumente (B/L). Für hochwertige Güter reicht ICC C oft nicht — Käufer sollte Zusatzversicherung abschliessen oder CIP/CIF-Upgrade verhandeln.
Vor der Wahl sollten Sie ausserdem prüfen: Haben beide Parteien die operativen Fähigkeiten (Verzollung, Transportorganisation, Versicherung) im jeweiligen Land? Gibt es steuerliche Implikationen (z. B. Umsatzsteuer bei DDP)? Welche Dokumente (Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, B/L, CMR, AWB) sind erforderlich?
04Typische Fehler und Fallstricke
1) Modus-Mismatch: CIF nur für See- und Binnenschifffahrt nutzen — nicht für Container im multimodalen Verkehr.
2) On-Board-Vermerk: Bei See-Incoterms ist ein korrekter On-Board-Vermerk auf dem B/L für die Akkreditivabwicklung entscheidend.
3) Versicherungsdeckung: Klären Sie explizit ICC A/B/C und die Deckungssumme.