01Pflichten unter FAS
Verkäufer: Exportzoll, Lieferung längsseits am Verschiffungshafen.
Käufer: Ladung, Haupttransport, Importzoll, Versicherung.
Die genaue Aufteilung der 10 Pflicht-Paare (A1–A10 / B1–B10) ist in den Incoterms 2020-Regeln der ICC verbindlich definiert.
02Risiko- und Kostenübergang
Risikoübergang: Wenn Ware längsseits des Schiffs platziert ist.
Kostenübergang: Verkäufer bis längsseits, danach Käufer.
Bei vielen Incoterms fallen Risiko- und Kostenpunkt auseinander — hier lauert das grösste Missverständnis im internationalen Handel. Transportversicherungen sollten immer auf den Risiko-, nicht den Kostenpunkt abgestellt werden.
03Wann sich FAS eignet
Vor allem für Massengut / Schüttgut / Projektladung (Stahl, Getreide, Schwergut) wo die Ladung am Terminal durch Kräne erfolgt. Für Container ungeeignet — dort FCA nutzen.
Vor der Wahl sollten Sie ausserdem prüfen: Haben beide Parteien die operativen Fähigkeiten (Verzollung, Transportorganisation, Versicherung) im jeweiligen Land? Gibt es steuerliche Implikationen (z. B. Umsatzsteuer bei DDP)? Welche Dokumente (Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, B/L, CMR, AWB) sind erforderlich?
04Typische Fehler und Fallstricke
1) Modus-Mismatch: FAS nur für See- und Binnenschifffahrt nutzen — nicht für Container im multimodalen Verkehr.
2) On-Board-Vermerk: Bei See-Incoterms ist ein korrekter On-Board-Vermerk auf dem B/L für die Akkreditivabwicklung entscheidend.
3) Versicherungsdeckung: Klären Sie explizit ICC A/B/C und die Deckungssumme.