Der Bund hat wegen stockender Kerosinlieferungen Bezüge aus den Pflichtlagern erlaubt. Betroffen ist die Versorgung des Flughafens Zürich. Die Bewilligung gilt vom 15. Oktober bis einschliesslich 1. November 2026. Bis zu 30'000 Kubikmeter Flugpetrol dürfen bezogen werden. Das meldet das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Flugpetrol ist der Treibstoff für Verkehrsflugzeuge, meist Kerosin genannt.
Auslöser sind Ausfälle und grosse Verspätungen im internationalen Schienengüterverkehr. Besonders die Zufahrten aus Deutschland machen Probleme. Gleichzeitig wurden wegen des niedrigen Rheinpegels zusätzliche Güter auf die Bahn verlagert. Damit fehlt Spielraum, ausgefallene Lieferungen rasch nachzuholen. (Bundesmeldung)
Für die Luftfracht ist das ein Versorgungsthema, das in die Tagesplanung gehört. Die Freigabe soll die Lücke überbrücken. Daraus lässt sich jedoch weder eine Garantie für jeden Flug noch eine bereits bestehende Betriebseinschränkung ableiten.
Wer zeitkritische Ware über Zürich verschickt, sollte deshalb den bestätigten Flug und den Annahmeschluss mit der Airline oder dem Abfertiger abstimmen. Eine vorsorgliche Umbuchung ohne konkrete Einschränkung kann unnötige Kosten auslösen. Bei empfindlicher Ware sollte ein möglicher Ersatzweg trotzdem vorbereitet sein. Entscheidend bleibt, was der gebuchte Anbieter für die einzelne Sendung bestätigt.
