Seit dem 3. August 2026 verlangt Kenia für containerisierte Sendungen eine Advance Cargo Declaration, kurz ACD. Das ist eine Voranmeldung der Ladung. Sie muss bereits am Abgangsort erledigt werden und nicht erst bei der Einfuhr in Kenia.
Für den Antrag braucht es vier Unterlagen: den Entwurf des Bill of Lading, die Handelsrechnung, die Frachtrechnung oder einen passenden Frachtnachweis sowie die offizielle Ausfuhranmeldung.
Nach der Prüfung wird ein 15-stelliger ACD-Code erstellt. Dieser muss auf dem endgültigen Bill of Lading stehen. Ab dem 1. September sollen die Reedereien den Code bereits vor der Verladung prüfen. Fehlt er oder ist er ungültig, kann der Container auf die nächste Abfahrt verschoben werden. In der Praxis ist das ein klassischer Rollover.
Damit liegt ein Teil der Arbeit neu beim Exporteur, Versender oder Spediteur im Ursprungsland. Bei EXW-Geschäften organisiert meistens der Käufer den Transport. Bei FOB und CIF liegt die Exportabwicklung normalerweise stärker auf der Verkäuferseite. Trotzdem sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass damit auch die ACD-Kosten geklärt sind.
Am besten wird schon bei der Buchung festgelegt, wer den Antrag stellt, wer die Unterlagen liefert und wer mögliche Zusatzkosten bezahlt.