OM · OMN
Transitland / Umschlag-Hub (Salalah, Duqm) am Golf von Oman und Arabischen Meer
Hauptstadt: Maskat
Kurzprofil
Oman (OM) liegt an der Südostspitze der Arabischen Halbinsel und fungiert als Transitland und Umschlag-Hub am Golf von Oman und Arabischen Meer — die Häfen Salalah und Duqm liegen ausserhalb der Strasse von Hormuz. Als Mitglied der GCC-Zollunion gilt ein gemeinsamer Aussenzoll von meist 5 Prozent auf den CIF-Wert; die Zollabwicklung läuft elektronisch über das Single-Window Bayan der ROP-Zollbehörde, die Einfuhr-VAT beträgt 5 Prozent. Wichtigste Gateways sind die Häfen Salalah (globaler Transshipment-Hub), Sohar und Duqm (SEZAD) sowie die Flughäfen Maskat (MCT) und Salalah (SLL). Strassenseitig verbinden der Batinah-Korridor Maskat–Sohar–VAE und die Route 31 nach Salalah das Land mit dem GCC-Netz; ein Schienennetz ist erst in Planung. Exportiert werden vor allem Rohöl, Erdgas und Petrochemie, importiert Maschinen, Fahrzeuge und Nahrungsmittel; wichtigste Handelspartner sind China, Indien und die VAE. Über das GCC-EFTA-Abkommen sind Schweizer Ursprungswaren präferenzberechtigt.
Import-System
Elektronische Zollabwicklung über das Single-Window Bayan der ROP-Zollbehörde. GCC-Zollunion mit gemeinsamem Aussenzoll, meist 5 Prozent auf den CIF-Wert.
Export-System
Ausfuhranmeldung ebenfalls über Bayan. Exporte sind grundsätzlich von der VAT befreit (Nullsatz). Freizonen Sohar, Salalah, Duqm und Al Mazunah sind zoll- und steuerbefreit.
Einfuhrsteuer / MwSt
GCC-Zollunion (zollfrei intra-GCC). GCC-EFTA-Freihandelsabkommen in Kraft: Schweizer Ursprungswaren sind mit Ursprungsnachweis präferenzberechtigt. Zusätzlich US-Oman-FTA und Grosse Arabische Freihandelszone (GAFTA).
Verboten: Waffen, Sprengstoff, Drogen, Alkohol und Tabak (nur per Lizenz/diplomatisch), Pornografie, Waren israelischen Ursprungs. Lizenzpflichtig: Medikamente, Pflanzen/Tiere, Funkgeräte und Drohnen.
Keine umfassenden UN- oder EU-Sanktionen gegen Oman. Oman wendet GCC-Einfuhrverbote an (u.a. Waren israelischen Ursprungs); Waffen und Dual-Use-Güter sind genehmigungspflichtig.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Asien. Je nach Zielland sind Produktanforderungen, Zertifikate und Freigabeprozesse teils stark unterschiedlich.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Politisch stabil. Salalah und Duqm liegen am Arabischen Meer ausserhalb der Strasse von Hormuz - ein Vorteil bei Hormuz-Risiken, aktuell aber Umleitungs-Kongestion und Schiffsangriffe vor der omanischen Küste (Hormuz-Krise 2026). Regionale Spannungen am Golf sind zu beachten.
Extreme Sommerhitze; Khareef-Monsun in Dhofar/Salalah von Juni bis September; gelegentlich Wirbelstürme aus dem Arabischen Meer (z.B. Shaheen 2021).
Hormuz-Krise: Salalah, Sohar und Duqm sind als Grosshäfen ausserhalb von Hormuz und Bab-el-Mandeb zentrale Umleitungs-Hubs — Kongestion inzwischen gravierend: Container-Verweildauer in Sohar von unter 10 auf über 30 Tage gestiegen, in Salalah rund verdreifacht (Engpass liegt an Land, nicht auf See). Salalah gilt neben Jeddah als am besten erreichbarer Nahost-Hafen für Kap-Umleitungen. Seit 6.7.2026 mehrere Schiffsangriffe entlang der omanischen Küste. (Stand 2026-07-28)
Stand: 2026-07-28
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
| Datum | Feiertag | Typ | Zoll zu | Transport betroffen | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| 11. Jan. 2026 | Thronbesteigung des Sultans | National | |||
| 20. Nov. 2026 | Nationalfeiertag (1. Tag) | National | |||
| 21. Nov. 2026 | Nationalfeiertag (2. Tag) | National |
Thronbesteigung des Sultans
11. Jan. 2026
Nationalfeiertag (1. Tag)
20. Nov. 2026
Nationalfeiertag (2. Tag)
21. Nov. 2026
Quellen: Oman Information Center (omaninfo.om), Official Holidays · Oman Information Center (omaninfo.om); Royal Decree 15/2025 (Verlegung auf 20./21.11.) · Oman Information Center (omaninfo.om); Royal Decree 15/2025
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Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Der VAT-Standardsatz beträgt 5 Prozent und gilt seit dem 16. April 2021. Die Einfuhr-VAT wird auf den CIF-Wert plus Zoll berechnet; einige Güter sind null oder befreit.
Im Rahmen der GCC-Zollunion gilt ein gemeinsamer Aussenzoll von meist 5 Prozent auf den CIF-Wert. Waren aus anderen GCC-Staaten sind zollfrei; für einzelne Güter gelten höhere Sätze.
Alle Zollanmeldungen laufen elektronisch über das Single-Window Bayan der Royal Oman Police - Directorate General of Customs.
Ja. Über das GCC-EFTA-Freihandelsabkommen sind Schweizer Ursprungswaren mit gültigem Ursprungsnachweis präferenzberechtigt.
Wichtig sind die Häfen Salalah (globaler Transshipment-Hub), Sohar und Duqm; der Sultan-Qaboos-Hafen in Maskat dient heute dem Tourismus. Luftfracht läuft über Maskat (MCT) und Salalah (SLL).
Verboten sind u.a. Waffen, Drogen, Pornografie sowie Waren israelischen Ursprungs; Alkohol und Tabak nur mit Lizenz. Lizenzpflichtig sind etwa Medikamente, Pflanzen, Tiere, Funkgeräte und Drohnen.
Die Freizonen Sohar, Salalah, Duqm (SEZAD) und Al Mazunah sind zoll- und steuerbefreit, solange die Waren in der Zone bleiben, und eignen sich für Umschlag und Weiterverarbeitung.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: