Die Schweiz aktualisiert heute Abend ihre Sanktionslisten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Änderungen treten am 17. August 2026 um 23.00 Uhr in Kraft.
Wichtig: Es kommen mit dieser Änderung nicht einfach 610 neue sanktionierte Personen oder Firmen hinzu. Vielmehr wurden die Angaben zu 610 bereits bestehenden Einträgen in Anhang 2 angepasst. Dabei geht es beispielsweise um Namen, Schreibweisen, Adressen, Registrierungsnummern oder weitere Firmendaten.
Das sieht auf den ersten Blick nach einer technischen Änderung aus, ist für die Praxis aber wichtig. Ein Beispiel: Eine russische Firma war bereits auf der Liste, hat nun aber eine zusätzliche Adresse oder einen anderen Firmennamen hinterlegt. Eine Sanktionssoftware oder interne Kundenliste mit alten Daten kann dann schlechter erkennen, dass es sich um dieselbe Firma handelt.
Unter den angepassten Einträgen befinden sich beispielsweise JSC Kalashnikov, JSC SEZ Alabuga und auch Euro Asia Cargo aus Sri Lanka. Das zeigt auch: Eine Sanktionsprüfung darf nicht einfach nur nach dem Land Russland suchen. Gelistete Unternehmen können auch in Drittstaaten sitzen.
Zusätzlich wird die Yelo Bank aus Aserbaidschan aus Anhang 14a gestrichen. Dieser Anhang betrifft Banken und Unternehmen, für die bestimmte spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste im Zahlungsverkehr eingeschränkt sind. Die Streichung bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Transaktion mit der Bank ohne weitere Prüfung möglich ist. Andere Sanktionsbestimmungen müssen weiterhin separat geprüft werden.
