Wegen der niedrigen Wasserstände wollen Deutschlands Verkehrsminister Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 20. Dezember verlängern. Darauf verständigten sie sich bei der Konferenz in Hohenschwangau. Transporte, die wegen fehlender Schiffskapazität auf die Strasse ausweichen müssen, sollen damit leichter organisiert werden können.
Für die Dispo steckt der wichtige Punkt im Kleingedruckten. Eine politische Einigung ersetzt die konkrete Regel des jeweiligen Bundeslands nicht. So endete die geprüfte bayerische Allgemeinverfügung bereits am 25. Oktober. Sie erlaubte zudem nur Transporte mit nachweisbarem Bezug zu den Folgen des Niedrigwassers. Das war keine allgemeine Freigabe für jeden Sonntagsauftrag.
Wer Ersatztransporte plant, sollte deshalb Start, Ziel und sämtliche durchfahrenen Bundesländer prüfen. Zum Auftrag gehört auch ein nachvollziehbarer Beleg, weshalb die Fahrt unter die jeweilige Ausnahme fällt. Die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer müssen gesondert eingeplant werden.
Für Verlader im Rheinkorridor ist die Verlängerung eine mögliche Hilfe. Sie schafft aber weder automatisch einen verfügbaren Lastwagen noch zusätzliche Entladezeiten beim Empfänger. Vor einer Zusage müssen deshalb auch Fahrzeug, Personal und Warenannahme bestätigt sein. Sonst wird aus der Ausweichlösung schnell die nächste Wartezeit.
