Die USA haben am 24. Juli 2026 neue Zölle auf Waren aus 60 Volkswirtschaften eingeführt. Als Begründung nennt die US-Handelsbehörde USTR ungenügende Massnahmen gegen den Handel mit Produkten aus Zwangsarbeit.
Die Massnahme läuft über Section 301 des amerikanischen Handelsgesetzes. Dieses Instrument erlaubt den USA, gegen aus ihrer Sicht unfaire oder diskriminierende Handelspraktiken vorzugehen. Die betroffenen Volkswirtschaften stehen laut USTR für rund 99,4 Prozent der gesamten US-Importe.
Für die Schweiz gilt eine besondere Berechnung. Schweizer Waren werden nicht einfach mit einem zusätzlichen Zoll von 12,5 Prozent belastet. Der normale MFN-Zoll wird angerechnet.
Beträgt der reguläre US-Zoll beispielsweise 5 Prozent, kommt ein Section-301-Zoll von 7,5 Prozent dazu. Zusammen ergibt dies 12,5 Prozent. Liegt der normale Zoll bereits bei 12,5 Prozent oder höher, wird kein zusätzlicher Section-301-Zoll erhoben. Zahlreiche Waren sind zudem vollständig ausgenommen.
Für die EU und Taiwan liegt dieser Deckel bei 10 Prozent. Japan, Südkorea und die Schweiz erhalten die 12,5-Prozent-Regel mit Anrechnung des MFN-Zolls. Weitere 38 Volkswirtschaften, darunter China, Brasilien und Vietnam, werden grundsätzlich mit zusätzlichen 12,5 Prozent belastet. Bei China und Brasilien können diese Zölle mit bereits bestehenden Section-301-Zöllen zusammenkommen.
Die kurze Übergangsregel ist inzwischen beendet. Waren, die bereits vor dem 24. Juli auf dem letzten Seetransport verladen waren, konnten nur dann vom neuen Zoll befreit werden, wenn die US-Einfuhr vor dem 28. Juli um 00:01 Uhr Ostküstenzeit erfolgte. Eine reine Abfahrt vor dem Stichtag reicht heute somit nicht mehr aus.
Zwei US-Importeure haben bereits Klage beim US Court of International Trade eingereicht. Sie werfen der Regierung vor, die Zwangsarbeitsuntersuchung als Umweg zur Wiedereinführung der zuvor aufgehobenen breiten US-Zölle zu nutzen. Die Klage setzt die Zölle jedoch nicht automatisch ausser Kraft.
