PA · PAN
Globaler Transit-Hub, Panamakanal und Umschlagdrehscheibe
Hauptstadt: Panama-Stadt
Kurzprofil
Panama (PA) liegt in Mittelamerika und verbindet Nord- und Südamerika mit Küsten am Pazifik und an der Karibik. Als präsidiale Republik mit US-Dollar-basierter Wirtschaft ist das Land vor allem eine Dienstleistungs- und Logistikökonomie. Herzstück ist der Panamakanal, der Atlantik und Pazifik verbindet und rund fünf Prozent des Welthandels abwickelt. Importe und Exporte laufen über die Autoridad Nacional de Aduanas (ANA) und das digitale Zollsystem SIGA; die Einfuhrsteuer ITBMS beträgt 7 Prozent (10 Prozent auf Alkohol und Beherbergung, 15 Prozent auf Tabak). Die Containerhäfen Balboa am Pazifik sowie Cristóbal und das Manzanillo International Terminal am Atlantik gehören zu den umschlagstärksten Lateinamerikas. Die Zona Libre de Colón ist die grösste Freihandelszone Amerikas und eine Re-Export-Drehscheibe für die gesamte Region. Der Flughafen Tocumen (PTY) ist ein führender Luftfracht- und Passagier-Hub. Die Landeswährung Balboa ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt. Diese Kombination macht Panama zu einem der wichtigsten Transit- und Umschlagmärkte der westlichen Hemisphäre.
Erwähnte Länder
Zollbehörde
Autoridad Nacional de Aduanas (ANA)Import-System
Elektronische Einfuhranmeldung über SIGA (Sistema Integrado de Gestión Aduanera) der ANA; Tarifabfrage über das nationale Zolltarif-Tool der ANA.
Export-System
Ausfuhranmeldung (Declaración de exportación) über SIGA der ANA; Exporte sind von der ITBMS befreit.
Einfuhrsteuer / MwSt
Ursprungsnachweise je Abkommen: USA (TPC), EU-Zentralamerika-Assoziierung, EFTA, Kanada, Chile, Peru, Singapur, Mexiko, Zentralamerika; Erklärung oder Zertifikat.
Beschränkt oder genehmigungspflichtig: Waffen und Sprengstoff, bestimmte Agrar- und Pflanzenprodukte (phytosanitär), Arzneimittel, Chemikalien sowie gebrauchte Fahrzeuge mit Auflagen.
Keine autonomen Sanktionsregime; Panama setzt als UN-Mitglied Sicherheitsrats-Sanktionen um. Finanztransaktionen mit sanktionierten Staaten sind über das US-Dollar-System erschwert.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen nach Amerika. Je nach Zielland können zusätzliche Sicherheits-/Vorabmeldungen, Lizenz-/Produktanforderungen oder Broker-Prozesse gelten.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Stabiler Logistikstandort. Risiken: Tiefgangsbeschränkungen am Kanal bei niedrigem Gatunsee-Pegel (Dürre) sowie zeitweilige Ausfälle und Wartung des Zollsystems SIGA seit 2025.
Regenzeit Mai bis November mit Starkregen; in Trockenjahren (El Niño) niedrige Gatunsee-Pegel und Tiefgangsbeschränkungen am Panamakanal.
Stand 2026: Panamakanal im Normalbetrieb (rund 38 Transite pro Tag, keine neuen Restriktionen für 2026); Zollsystem SIGA nach Ausfall 2025 wiederhergestellt, zeitweise Wartung.
Stand: 2026-06-27
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Quellen
Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Die ITBMS (Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Servicios) ist Panamas Mehrwertsteuer und beträgt im Normalsatz 7 Prozent. Auf Alkohol und Beherbergung gelten 10 Prozent, auf Tabakwaren 15 Prozent. Grundnahrungsmittel, Medikamente und Exporte sind befreit.
Zuständig ist die Autoridad Nacional de Aduanas (ANA). Ein- und Ausfuhren werden elektronisch über das System SIGA (Sistema Integrado de Gestión Aduanera) angemeldet. Der nationale Zolltarif lässt sich über das Online-Tarif-Tool der ANA abfragen.
Üblich sind Handelsrechnung, Packliste, ein Transportdokument (Bill of Lading oder Luftfrachtbrief) und die elektronische Einfuhranmeldung in SIGA. Bei Präferenzabkommen kommt ein Ursprungsnachweis hinzu, für bestimmte Waren auch Gesundheits- oder Phytosanitär-Permits.
Panama hat unter anderem Abkommen mit den USA (Tratado de Promoción Comercial), der EU (Assoziierungsabkommen Zentralamerika-EU seit 2013), der EFTA, Kanada, Chile, Peru, Singapur und Mexiko. Die Ursprungsregeln und Nachweise richten sich nach dem jeweiligen Abkommen.
Der Panamakanal verbindet Atlantik und Pazifik und wickelt rund fünf Prozent des Welthandels ab. 2026 verkehren wieder rund 38 Schiffe pro Tag. In Trockenjahren können niedrige Pegel im Gatunsee zu Tiefgangsbeschränkungen führen, die die Ladekapazität begrenzen.
Die Zona Libre de Colón an der Atlantikseite ist die grösste Freihandelszone Amerikas und die zweitgrösste der Welt. Rund 2'500 Unternehmen importieren und re-exportieren von dort Waren nach Lateinamerika und in die Karibik, ohne lokale Einfuhrabgaben auf Transitware.
Offizielle Währung ist der Balboa (PAB), der 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Im Alltag und im Handel wird überwiegend der US-Dollar als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet; Devisenkontrollen bestehen nicht.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: