Definition & Rechtsgrundlage
AEO = Authorised Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Rechtsgrundlage: Unionszollkodex (UZK) Art. 38–41. Eingeführt 2008, reformiert 2016 mit dem neuen UZK. Zertifizierung durch die nationale Zollbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. EU-weit gültig.


