€2-Abgabe: EU-Pionier seit 1. Juli 2026
Italien war das erste EU-Land, das die €2-Kleinsendungsabgabe gesetzlich verankerte (Haushaltsgesetz 2026, Ges. Nr. 199/2025). Nach einem „Soft Debut" ab Januar 2026 gilt die vollständige Durchsetzung seit 1. Juli 2026 (Verschiebung via Milleproroghe-Dekret, Feb. 2026) und stackt mit dem EU-weiten €3-Pauschalzoll pro Tarifposition (VO (EU) 2026/382). Typisch für Sendungen aus Drittländern unter €150 bei H7-Anmeldung.


