Was & Wann
€2 pro Sendung aus Drittländern mit Warenwert unter €150. Verabschiedet 4. Februar 2026, in Kraft ab März 2026. Gilt nur bei H7-Anmeldung (Kleinsendung). Ziel: ~€400 Mio. jährliche Einnahmen für Frankreich.
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Frankreich hat als erstes EU-Land bereits im März 2026 eine nationale Kleinsendungssteuer von €2 pro Paket eingeführt. Dazu kommt das DELTA-Zollsystem, die Fiskalvertretungspflicht für Nicht-EU-Unternehmen und die TVA bei Einfuhr. Diese Seite erklärt alle Aspekte des Imports nach Frankreich.
Frankreich als Vorreiter: nationale €2-Abgabe seit März 2026 – seit 01.07.2026 zusätzlich zum EU-€3-Pauschalzoll.
€2 pro Sendung aus Drittländern mit Warenwert unter €150. Verabschiedet 4. Februar 2026, in Kraft ab März 2026. Gilt nur bei H7-Anmeldung (Kleinsendung). Ziel: ~€400 Mio. jährliche Einnahmen für Frankreich.
Gilt für: Frankreich (Mutterland), Monaco, Martinique, Guadeloupe, Réunion. Gilt NICHT für: Französisch-Guayana, Mayotte (ausgeschlossen). Gilt für Import aus allen Nicht-EU-Drittländern, insbesondere China, USA, UK.
Seit 01.07.2026 ist die EU-weite €150-Zollfreigrenze abgeschafft (VO (EU) 2026/382). Übergangsweise gilt €3 Pauschalzoll pro Tarifposition für Sendungen ≤ €150 (bis 01.07.2028). Die französische nationale €2-Kleinsendungsabgabe bleibt daneben bestehen (Stacking prüfen).

Frankreichs Zoll-IT und die Verteilung der Steuerlast.
DELTA (Dédouanement En Ligne par Téléprocédure Accélérée) ist das System der DGDDI für elektronische Zollanmeldungen. DELTA-IE: standard Einfuhranmeldungen für Unternehmen. DELTA-G: für Poststellen und KEP-Dienste (Kleinsendungen). DELTA-X: Für Grossimporteure mit Direktanbindung. Zugang: über Accès douanier Entreprises (ADE)-Portal.
B2C: Plattform oder Carrier erhebt beim Empfänger oder inkl. in Preis. B2B: Importeur zahlt bei Einfuhr. C2C: Sendender oder Empfänger je nach Zollanmeldung. Die Steuer wird von der Zollstelle bei der Abfertigung erhoben und an die DGDDI abgeführt. Plattformen wie Temu, AliExpress müssen die Steuer in ihren Systemen verarbeiten.
Nicht-EU-Unternehmen ohne MwSt-Niederlassung in Frankreich brauchen einen accredited représentant fiscal. Dieser haftet gegenüber der DGFIP für TVA-Abfuhr. Fiskalvertreter sind auf Zollspezialisten/Steuerberater spezialisiert. Kosten: monatliche Pauschale + MwSt-Volumen. EU-Unternehmen: direkte Registrierung möglich.
H7-Anmeldung: vereinfachtes Verfahren für Low-Value-Sendungen (typisch unter €150) – kann weiterhin genutzt werden, auch wenn die Zollfreigrenze entfallen ist. Seit 01.07.2026: EU-€3-Pauschalzoll/Tarifposition plus nationale FR-€2-Abgabe (Stacking). Standard-Anmeldung (H1): für höhere Werte oder Präferenzzölle. Voraussetzung: EORI-Nummer.

Vier Steuersätze – je nach Warengruppe.
20 %
Gilt für alle Waren, die nicht unter einen ermässigten Satz fallen. Elektronik, Kleidung, Möbel, allg. Konsumgüter.
10 %
Restaurantessen, Medikamente auf Rezept, Transporte, Renovierungsarbeiten.
5,5 %
Grundnahrungsmittel, Bücher, Gas, Strom, Fahrräder, behindertengerechte Produkte.
2,1 %
Presseerzeugnisse, Medikamente mit AMM-Zulassung, Live-Veranstaltungen.
Häufige Fragen zur Einfuhr nach Frankreich.
Frankreich hat im Finanzgesetz 2026 eine neue Steuer von €2 pro Kleinsendung aus Drittländern eingeführt (Warenwert unter €150). Verabschiedet am 4. Februar 2026. Gilt für alle Sendungsarten (B2C, B2B, C2C) bei H7-Zollanmeldung. Betrifft Frankreich, Monaco, Martinique, Guadeloupe, Réunion – nicht Französisch-Guayana und Mayotte.
DELTA ist das IT-System der Direction Générale des Douanes et Droits Indirects (DGDDI) für elektronische Zollanmeldungen in Frankreich. DELTA-IE für Einfuhren, DELTA-C für kommerzielle Sendungen, DELTA-X für Grossunternehmen. Alle Zollanmeldungen laufen über DELTA. Ausländische Unternehmen brauchen Fiskalvertretung oder direkten DELTA-Zugang.
Nicht-EU-Unternehmen (z.B. Schweiz, UK) ohne MwSt-Niederlassung in Frankreich müssen einen Fiskalvertreter benennen. Dieser haftet gegenüber der DGFIP für MwSt-Abfuhr. EU-Unternehmen können sich direkt bei der DGFIP registrieren lassen.
Die H7-Anmeldung ist ein vereinfachtes Verfahren für Low-Value-Sendungen (typisch unter €150) aus Drittländern – weniger Datenpunkte als H1. Sie kann weiterhin genutzt werden, auch wenn die Zollfreigrenze entfallen ist. Seit 01.07.2026: EU-€3-Pauschalzoll/Tarifposition plus nationale FR-€2-Abgabe (Stacking prüfen).
Standardsatz: 20 % (TVA normale). Ermässigter Satz: 10 % (z.B. Restaurantessen, Medikamente auf Rezept). Sehr ermässigter Satz: 5,5 % (Grundnahrungsmittel, Bücher). Supersatz: 2,1 % (Presseerzeugnisse, Medikamente mit AMM-Zulassung). Die TVA fällt bei jeder Einfuhr an, unabhängig von der €2-Kleinsendungssteuer.
Frankreich/EU folgt der CIF-Methode (Cost, Insurance, Freight): Warenwert + Versicherung + Transport bis zur EU-Aussengrenze. Der so ermittelte CIF-Zollwert ist die Berechnungsgrundlage für den Zollsatz. Auf (Zollwert + Zoll) wird dann die TVA erhoben.
Unternehmen, die Waren in Frankreich einführen und dort steuerlich aktiv sind, brauchen eine SIRET-Nummer (14-stellig) für Mehrwertsteuerzwecke. Nicht-EU-Unternehmen, die direkt in Frankreich steuerlich aktiv sind, müssen sich beim Service des Impôts des Entreprises (SIE) registrieren und erhalten eine TVA-Nummer. Für reine Transit-Einfuhren ohne französische Steuerpflicht kann die EU-EORI genügen.
Begriffe im Glossar
Unsere Redaktion pflegt diese Übersicht laufend: Passar/Declar, EU-Zollreform 2026, HS-Codes, TARIC, CBAM, Zollfreigrenzen und Länderguides. Unterseiten führen auf Detail-Artikel, CMS-Beiträge auf redaktionell geprüfte Fachartikel.